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Ost-Flächen zu billig verkauft?

LUXEMBURG afp ■ Der günstige Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Flächen der DDR kommt auf den rechtlichen Prüfstand: Das Europäische Gericht Erster Instanz wird sich mit der Frage von Enteignungen befassen. Eine entsprechende Klage der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE) sei zulässig, urteilte jetzt das Gericht in Luxemburg. Die Arbeitsgemeinschaft meint, Bürger, die durch Enteignungen der DDR oder der sowjetischen Besatzungsmacht Vermögen verloren haben, seien vernachlässigt worden. Deutschland und die Kommission fanden, die Klage sei unzulässig, weil ARE nicht „unmittelbar und individuell“ betroffen sei.