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Organspende

■ betr.: „Der Körper, nur ein materi eller Wert?“, taz vom 11.10. 96

Über die ethisch-moralischen Aspekte der Organtransplantation zu diskutieren ist wahrlich kompliziert, und eine abschließende eindeutige Aussage ist sicher unmöglich. Aber daß sogar bei „naturwissenschaftlichen“ Aussagen über den heute in der Medizin definierten Begriff Hirntod selbst von der gesundheitspolitischen Sprecherin der Grünen einiges durcheinandergebracht wird, halte ich für fatal und unnötig.

In ihrem Artikel schreibt Frau Knoche: „Hirntod heißt: das Herz schlägt, die Lunge atmet, der Körper lebt.“ Und das stimmt so eben nicht: Definitionsgemäß ist der Hirntod charakterisiert durch: Koma, Atemstillstand und Hirnstammareflexie – und dieser Zustand des Patienten muß durch verschiedene Tests mehrfach in bestimmten Zeitabständen von zwei ÄrztInnen unabhängig voneinander festgestellt werden.

Beim Hirntoten, der für eine Organspende vorbereitet wird, werden genau die Funktionen, die Frau Knoche als Lebenszeichen des Körpers wertet, durch maschinelle Beatmung künstlich aufrechterhalten – ohne sie würde das Atmen aufhören, danach das Herz stehenbleiben und die Haut nicht mehr durchblutet.

Es würde die Diskussion über das sehr sensible Thema sicher erleichtern, wenn auf solch falsche Angstmache („aber er atmet doch noch!“) verzichtet würde. Denn dann kann mensch sich klaren Blickes um die zweifellos wichtigeren Fragen des Todesbegriffs und um die Würde des Sterbenden kümmern. Andreas Lanzendörfer,

Medizinstudent, Göttingen,

[...] Ich denke, daß hirntote Menschen überhaupt kein Bewußtsein, Schmerzempfinden etc. mehr haben. Aus diesem Grunde wäre es mir persönlich egal, was nach meinem (Hirn-)Tod mit meinem Körper geschieht. Ein anderer Mensch hingegen, dem mein Herz es etwa ermöglichen könnte, zum ersten Mal in seinem Leben eine Treppe hochzusteigen, ohne außer Atem zu kommen, dem ist es nicht egal, was mit meinem Herzen passiert. [...] Wenn jemand einen Unfall erleidet, der sich zu Lebzeiten weder für noch gegen eine Organentnahme ausgesprochen hatte, und die Angehörigen sich an seiner Stelle für eine Organentnahme entscheiden, halte ich das nicht für verwerflich. Dem Menschen selbst schadet es nicht mehr und für den Empfänger könnte das neue Organ einen großen Gewinn an Lebensqualität bedeuten. Das Votum der Angehörigen soll ja nicht bedeuten, daß sie sich für die Organentnahme einsetzen, sondern daß sie glauben, der Betroffene selbst hätte es so gewollt. Könnte in diesem Fall nicht gerade durch einen Verzicht auf Organentnahme gegen das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen verstoßen? Monika Knoche nimmt offenbar an, grundsätzlich seien alle Menschen zunächst einmal gegen eine Organentnahme. [...] Manfred Hübner, Mannheim

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