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Ordentlich verbrannt

■ Kadaveranstalt: EU-Richtlinien werden eingehalten. Konkurs läuft

Die Tierkörperbeseitigungsanstalt (TBA) Brandenburg GmbH hält nach Angaben der Geschäftsführung die Richtlinien für die Kadaverbeseitigung ein. So würden die Kadaver vorschriftsmäßig erhitzt und zu Tiermehl und technischen Fetten verarbeitet, sagte Geschäftsführer Wolfgang Kunzke am Dienstag in Bresinchen bei Guben (Spree-Neiße- Kreis). 80 bis 90 Prozent des Tiermehls gingen an die polnische Mischfutterindustrie.

Wie Wolfgang Kunzke weiter berichtete, habe die Kadaveranstalt auch drei Rinder verarbeitet, die vor Jahren als Kälber aus britischen Beständen gekauft wurden, in denen später die Rinderseuche BSE auftrat. Wie Kunzke erklärte, hätten diese Kadaver jedoch keinerlei BSE-Merkmale aufgewiesen. Sie seien nur vorbeugend getötet und in Begleitung eines Tierarztes nach Bresinchen gebracht worden.

Durch den Zukauf von Kadavern sei dieser Standort ausgelastet. Dagegen gebe es in dem zweiten TBA-Betrieb in Rüdnitz bei Berlin Kurzarbeit. Beide Standorte verfügen über eine Entsorgungskapazität von 75 000 Tonnen im Jahr.

Gleichwohl läuft für die TBA Brandenburg GmbH seit Jahresbeginn beim Amtsgericht Cottbus die Gesamtvollstreckung. Die Liquidierung des Unternehmens sei jedoch nicht vorgesehen, meinte Kunzke. Die Entsorgungsanstalt ist mit 120 Millionen Mark verschuldet, da die südbrandenburgischen Kommunen eine Tilgung der Kredite für den Neu- und Umbau ablehnen. Sie argumentieren, der ehemalige Gubener Zweckverband für Tierkörperbeseitigung als Hauptgesellschafter der TBA sei juristisch nicht wirksam gegründet worden. Negativ wirkte sich außerdem aus, daß eine geplante landesweite Einzugsverordnung am Einspruch des Kadaverentsorgungsunternehmens aus dem nordbrandenburgischen Herzberg scheiterte. dpa

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