Oppositions-Bespitzelung: Grüne beschäftigen Verfassungsschutz
Weil Niedersachsens Grünen-Landtagskandidat Jan Wienken vom Verfassungsschutz beobachtet wird, fragen Parteifreunde an, ob der Dienst auch über sie Informationen sammelt.
HANNOVER taz | Mit dem Fall des niedersächsischen Grünen-Politikers Jan Wienken, den der Verfassungsschutz seit Jahren beobachtet, wächst die Kritik an der Behörde von Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU). Die Fraktionen von SPD, Grünen und Die Linke sprechen von einem Skandal und fordern eine Unterrichtung des Verfassungsschutzausschusses sowie Akteneinsicht. Politische Wegbegleiter des 25-jährigen Landtagskandidaten beantragen bei der Behörde nun Auskunft darüber, ob man auch über sie Akten führt.
„Rechnen muss man offenbar mit allem“, begründet diesen Schritt etwa Gregor Möllring, Sohn von CDU-Finanzminister Hartmut Möllring und wie Wienken einst Landessprecher der Grünen Jugend, heute im Grünen-Landesparteirat. Helge Limburg, Grünen-Rechtspolitiker im Landtag, rät gar „jedem politisch Aktiven aus dem linken Spektrum, ein Auskunftsersuchen zu stellen, damit zumindest die Dimension der Beobachtung dieses Spektrums deutlich wird“.
Bekannt – und umstritten – war bislang, dass der Verfassungsschutz seit Schünemanns Amtsantritt 2003 die Linkspartei samt ihren Abgeordneten beobachten lässt. Dass mit Wienken auch Grüne als vermeintliche Linksextremisten im Fokus stehen, wurde vergangene Woche öffentlich. Gegen ihn liege ein Platzverweis von 2006 vor, teilte man Wienken auf Anfrage mit, außerdem die Teilnahme an Protestaktionen 2008 und 2011. Letzteres bestreitet Wienken (siehe Interview): Während der Demo 2011 sei er bei einer Parteiveranstaltung gewesen.
Auskunft über zur Person gespeicherte Daten muss Niedersachsens Verfassungsschutz laut § 13 des Verfassungsschutzgesetz des Landes erteilen.
Ein formloses Schreiben reicht, Briefentwürfe gibt es auch im Netz unter www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft.
88 Auskunftsersuchen haben Niedersachsens Verfassungsschützer 2011 beantwortet, zu 59 gab es keine Daten.
Dem Großteil der Beobachteten wurde auf ihre Anfrage nur ein Teil der Überwachungsergebnisse mitgeteilt: Von 29 Betroffenen erhielten nur sieben die kompletten gesammelten Daten, in einem Fall wurde alles zurückgehalten.
Für vollständigen Einblick kann man nach § 13 Absatz 3 des Verfassungsschutzgesetzes den Landesdatenschutzbeauftragten einschalten oder klagen.
Einen „Widerspruch“ sieht selbst Verfassungsschutz-Sprecherin Maren Brandenburger. Ob Wienken an der Aktion 2011 teilgenommen hat oder nicht, sei aber „nicht erheblich“: Brandenburger verweist auf „weitere Erkenntnisse“, die die Beobachtung rechtfertigen, nennt aus Datenschutzgründen aber keine Details. Dabei, betont sie, gehe es nicht um Wienken als Mitglied der Grünen oder der Grünen Jugend, sondern um linksextremistische Gruppen, in denen Wienken sich bewege.
„Überschneidungsbereiche“ zwischen Grüner Jugend und Autonomen, wie Brandenburger es nennt, vermutet ihre Behörde indes schon länger: 2011 gerieten in Hannover Jugendliche ins Visier, die mit Hausbesetzungen ein selbst verwaltetes Jugendzentrum forderten, darunter auch Minderjährige aus der Grünen Jugend. Grünen-Politiker Limburg nennt das „eine Frechheit und juristisch nicht begründbar“. Eine Hausbesetzung könne „ein Rechtsverstoß sein, ein verfassungsfeindlicher Akt ist sie nicht“. Brandenburger sieht das anders: Wer sich im „Überschneidungsbereich“ betätige, „läuft eben Gefahr, beobachtet zu werden“. Schünemann erklärte zur Beobachtung der Hausbesetzer, auch das Schaffen „herrschaftsfreier Zellen“ seien „Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung“.
Sigrid Leuschner von der SPD fordert Schünemann unterdessen auf, offenzulegen, nach welchen Kriterien sein Verfassungsschutz Personen als linksextremistisch einstuft. „Die bloße Anwesenheit bei öffentlichen Veranstaltungen, an denen auch autonome Gruppen teilnehmen, kann ja wohl nicht ausreichen“, sagt sie.
Ob Schünemann das ad hoc ausführen kann, ist fraglich: Für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage Limburgs zu Widersprüchen im aktuellen Verfassungsschutzbericht erbat er sich jetzt bereits die zweite Fristverlängerung. Limburg fragt etwa nach konkreten Fakten, warum der Bericht militante Tierschützer und Anti-Castor-Initiativen als verfassungsfeindlich einstuft.
Darüber ist man sich im schwarz-gelben Kabinett offenkundig uneins: Mit „umfangreichen Abstimmungen innerhalb der Landesregierung“, erklärt das Innenministerium die Verzögerung. Wäre der Bericht „fundiert und gründlich recherchiert“, hält Limburg dem entgegen, „hätte die Antwort eigentlich innerhalb einer Woche kommen müssen“.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Rechtspopulistinnen in Europa
Rechts, weiblich, erfolgreich
#womeninmalefields Social-Media-Trend
„Ne sorry babe mit Pille spür ich nix“
Buchpremiere von Angela Merkel
Nur nicht rumjammern
Landesparteitag
Grünen-Spitze will „Vermieterführerschein“
Stellungnahme im Bundestag vorgelegt
Rechtsexperten stützen AfD-Verbotsantrag
Die Wahrheit
Herbst des Gerichtsvollziehers