Opferhilfe: Hilfe für Zwangsprostituierte
Bremen arbeitet an einer Verbesserung der Lebensbedingungen von Opfern von Menschenhandel und erwägt Bundesratsinitiative, um Aufenthaltsstatus zu sichern
Bessere Lebensbedingungen für Opfer von Zwangsprostitution und Menschenhandel: dafür will die Bremische Bürgerschaft die Voraussetzungen schaffen. In einem Antrag von SPD und Grünen, der von den Fraktionen der Linke, der FDP und der CDU unterstützt wurde, forderte das Landesparlament gestern den Senat dazu auf, Zwangsprostituierten eine vierwöchige Bedenkzeit einzuräumen, in der sie sich überlegen könnten, ob sie gegen die Täter aussagen wollten. In dieser Zeit, heißt es in dem Antrag weiter, solle "ihre finanzielle Versorgung bedarfsgerecht sichergestellt" werden sowie für ihre "angemessene Unterbringung" gesorgt werden.
Außerdem solle der Senat prüfen, wie Frauen, die sich innerhalb dieser Zeit fürs Bleiben und damit zur Zusammenarbeit mit der Polizei entscheiden, weiter geholfen werden kann. Dazu zählen die Abgeordneten "die Bereitstellung von Schutzwohnungen" sowie eine "professionelle psychosoziale Betreuung der Frauen". Und: Der Senat soll prüfen, welchen Aufenthaltsstatus die Betroffenen derzeit haben und ob dieser geändert werden kann, möglicherweise auch über eine Bundesgesetzgebung.
Für diejenigen, die tagtäglich mit den Opfern Kontakt haben, ist dieser letzte Punkt der entscheidende. "Ein gesicherter Aufenthaltsstatuts für die Zeit, in der eine Frau auf den Prozess wartet und darüber hinaus, ist das Wichtigste", sagte gestern Petra Wulf-Lengner, Leiterin der seit sieben Jahren von Bremen finanzierten Beratungsstelle für Zwangsprostituierte bei der Inneren Mission. "Wir müssen ihnen eine Perspektive bieten", sagte Wulf-Lengner. Das ginge nicht bei einem befristeten Aufenthalt, der ihnen den Zugang zu Sprachkursen sowie Qualifizierungsmaßnahmen verschließt. Und: Viele der Opfer seien traumatisiert und bräuchten eine psychotherapeutische Behandlung, die aber nicht bezahlt würde. Solange jemand nur die Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalte - die noch unter dem Hartz-IV-Satz liegt - könnten nur Psychopharmaka verschrieben werden.
Den Zeitraum von vier Wochen für eine Bedenkzeit bezeichnete Wulf-Lengner als zu kurz. "Das reicht bei den meisten nicht aus, um Vertrauen in uns und die Behörden zu fassen." Zudem könne man die Frauen nicht gleich als erstes fragen, ob sie kooperieren wollten. Davor stünden Alltagsfragen wie Bekleidung, ärztliche Behandlung und eine Unterkunft.
Immerhin müssen ehemalige Zwangsprostituierte in Bremen nicht in Sammelunterkünften wohnen, sondern werden einzeln in "Schutzwohnungen" untergebracht. Bisher allerdings ohne dass es dafür einen gesetzlich gesicherten Rahmen gibt. "Wichtig ist, dass wir nicht immer dieselben Wohnungen zugewiesen bekommen, sondern zum Schutz vor Tätern rotieren können", so Wulf-Lengner. Im vergangenen Jahr betreute die Beratungsstelle 33 Frauen, einige warten schon seit so vielen Jahren auf ihren Prozess, dass nicht sicher ist, ob dieser jemals eröffnet wird.
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