: Online-Shopping I
Einem Online-Einkauf per E-Mail und Ratenvertrag steht bei Bagatellbeträgen nichts entgegen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Ein schriftlicher Vertrag sei für solche Geschäfte nicht nötig, wenn die Ratenzahlungen 200 Euro zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt nicht überschreiten. Damit scheiterte die Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen einen Zeitschriftenvertrieb: Auf dessen Homepage konnte per E-Mail-Formular eine Zeitschrift abonniert werden, die nach Ablauf eines Jahres jederzeit kündbar war und bis dahin rund 122 Euro kostete (AZ: I ZR 90/01).