Online-Aktivist über "Three-Strikes"-Urteil: "Übrig bleibt riesige Spam-Maschine"

Frankreichs Verfassungsgericht kassiert ein umstrittenes Gesetz, das Filesharern den Internetzugang kappen sollte. Online-Aktivist Jeremie Zimmermann spricht im taz-Interview über das Urteil.

So freuen sich Frankreichs Netzbürgerrechtler über ihren Erfolg: Bild von der Homepage von "La Quadrature du Net". Bild: laquadrature.net

Herr Zimmermann, das französische Verfassungsgericht hat am Mittwoch seine Entscheidung zum "Three Strikes"-Gesetz mitgeteilt, mit dem die Regierung Sarkozy versucht hat, radikal gegen Tauschbörsennutzer im Internet vorzugehen. Was kam dabei heraus?

Jeremie Zimmermann: Die Entscheidung des Gerichts entfernt aus dem "HADOPI" genannten Gesetz alle Bestrafungsvollmachten, die die extra dafür geschaffene Kontrollbehörde bislang hatte. Das heißt im Klartext, dass die Behörde zwar Beschwerden von der Unterhaltungsindustrie gegen mutmaßliche Dateitauschbörsennutzer erhält und diese dann per E-Mail an sie weitersenden muss, dann aber nichts weiter tun kann.

In der Entscheidung heißt es explizit, dass die geplante "Three Strikes"-Regel, laut der Internet-Nutzern nach dreimaligem "Erwischen" das Netz gesperrt werden sollte, den Grundlagen unserer Demokratie widerspricht. Der Zugriff auf das Internet stellt demnach ein wichtiges Werkzeug dar, um unsere Grundrechte auszuüben. Das hat das Verfassungsgericht so erkannt. Ich glaube, dass ist für die Zukunft unserer Gesellschaft besonders wichtig. Die Rechte der Bürger wurden also als bedeutender angesehen als die unserer Meinung nach idiotischen Pläne der Unterhaltungsindustrie, die gerade versucht, ihre sterbenden Geschäftsmodelle künstlich am Leben zu erhalten.

Das Verfassungsgericht hat auch konservative Mitglieder, darunter auch solche, die als Freunde der Kulturindustrie gelten, die das HADOPI-Gesetz vorantrieb. Wie war es trotzdem möglich, das Gesetz zu stoppen?

Weil es keine politische Entscheidung war. Ich hoffe, dass die Mitglieder des Verfassungsgerichtes ihre Einzelmeinungen zurückgestellt haben. Es geht hier um ein rein rechtliches Abwägen - und um den Kern unserer Verfassungsprinzipien. Und genau das sollte man auch vom höchsten Gericht des Landes erwarten können.

Für uns ist das extrem befriedigend, weil die Entscheidung auch Argumente übernimmt, die wir im Kampf gegen HADOPI seit Monaten angebracht haben. Es gab Parlamentsmitglieder aus allen Parteien, die das letztlich so gesehen haben.

Sie sagen, dass die Bestrafungsmöglichkeiten aus dem HADOPI-Gesetz entfernt wurden. Was aber bleibt dann noch übrig?

Eine große Spam-Maschine, die der Steuerzahler finanzieren muss. Eine nutzlose Vogelscheuche, die niemandem mehr Angst macht und niemandem mehr Schaden zufügen kann.

Denken Sie, dass das "Three Strikes"-Konzept nun in ganz Europa tot ist? Auch in anderen Ländern war es in der Diskussion.

Ja, das ist es. Die Entscheidung des französischen Verfassungsgerichts bestätigt außerdem, was das Europäische Parlament bereits vier Mal gesagt hat - einmal im Bono-Bericht über die Kulturindustrie, einmal in der ersten Lesung des Telekom-Pakets, einmal beim Lambrinidis-Bericht und dann in der zweiten Lesung des Telekom-Pakets. Dabei kamen bis zu 88 Prozent der Stimmen des Parlaments zusammen.

Bei den Europawahlen verzeichneten Pro-Internet-Parteien Erfolge. So schickt die schwedische Piratenpartei erstmals Abgeordnete nach Straßburg und Brüssel. Ist das Teil eines größeren Trends?

Ich hoffe, dass das bedeutet, dass die Grundrechte und bürgerlichen Freiheiten künftig eine wichtigere Rolle bei der Gesetzgebung rund um das Internet spielen werden. Grundlegende Rechte wie Datenschutz, das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit sind aber auch in den aktuellen Diskussionen um die so genannte Netzneutralität [bei der es darum geht, ob Provider Nutzern das gesamte Internet zur Verfügung stellen müssen, oder ihren Geschäftspartnern Vorrang geben, Anm. d. Red.] geht. Der Gesetzgeber muss über solche Dinge besonders genau informiert werden. Es ist die Pflicht jedes einzelnen Bürgers, zu handeln, um seine Freiheitsrechte zu schützen.

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