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Umstrittenes Gesetz in FrankreichInternetsperren für Downloadpiraten

HADOPI heißt die neue Behörde, die illegale Downloads im Netz abstrafen soll: Wer drei Mal des illegalen Downloads bezichtigt wird, dem kann der Internetzugang gekappt werden. Der Erfolg ist fraglich.

Sarkozy will illegalen Downloadern auf die Finger klopfen. Trotz juristischer Hürden. Bild: reuters

PARIS taz | Mit Knüppel und Schere gegen das weltweite Netz: Wer in Frankreich illegal Dateien aus dem Internet herunterlädt, riskiert ab Herbst Sanktionen in einer abgestuften Eskalation, von einer Abmahnung per Mail über Geldstrafen bis zur Sperrung des Internetzugangs für ein Jahr. So hat es Staatspräsident Nicolas Sarkozy gewollt. Und so hat es eine Mehrheit von 296 gegen 233 Abgeordneten in der Nationalversammlung im zweiten Anlauf entschieden. Trotz der absoluten rechten Mehrheit war das "Hadopi"-Gesetz im ersten Anlauf an mangelnder Anwesenheit gescheitert.

"Hadopi" ist die "oberste Behörde zum Vertrieb und Schutz von Werken im Internet". Sarkozy will damit die Film- und Musikerbranche schützen. Deren Umsatzzahlen sind in den vergangenen Jahren durch "Internetpiraterie" um rund die Hälfte gesunken. Die FilmemacherInnen sind angesichts des Sarkozyschen Prinzips Strafe gespalten. Zahlreiche KünstlerInnen - darunter bekennende Linke - unterstützen den Präsidenten. Andere KünsterInnen - darunter auch konservative - argumentieren wie die Opposition. Die hält das "Hadopi"-Gesetz für eine unzulässige Freiheitsberaubung für die SurferInnen.

Auch nach der noch am Mittwoch erwarteten Zustimmung des Senats ist die Zukunft für das dreistufige Strafprinzip ungewiss. Die Opposition will den Verfassungsrat anrufen. Das EU-Parlament stärkt ihr dabei den Rücken. Am 6. Mai haben die Abgeordneten den Internetzugang zum "Grundrecht" erklärt. Und ein Grundrecht darf nicht gekappt werden.

Schon jetzt bieten HackerInnen Programme und Tricks an, um das Gesetz zu umgehen. So schlagen sie vor, beim illegalen Herunterladen die IP-Adresse des eigenen Computers zu verschleiern. DOROTHEA HAHN

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1 Kommentar

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  • KI
    Karl Ilnyzckyj

    Paris, den 18. Mai 2009

    Dieses Gesetz zeigt erneut die ideologische Grundeinstellung der französischen Rechten: Die bisherige Unrechtsvermutung wird über den Haufen geworfen. Der von einer Verwaltungsbehörde Beschuldigte muss seine Unschuld beweisen, hat aber keinen Zugang zu den "Internet-Beweisen".

    Das Urteil wird nicht von der Justiz gefällt sondern von der Executive. Schuldig ist immer der Abonnent des Telefonanschlusses und das im Zeitalter der Wifi-Boxen.

    Eine neue Straftat wurde eigens für dieses Gesetz erfunden: Die "unzureichende Absicherung seines Internet-Anschlusses".

    Dazu kommt, dass beim Kappen des Internetzugangs in vielen Fällen dann auch das Telefon und die E-mail-Post der Familie gekappt werden.