Oktoberfest-Attentat von 1980: Zeugen leicht verspätet gesucht
Ermittler bitten Augenzeugen des Oktoberfest-Attentats um Mithilfe. Die Bundesanwaltschaft und das bayerische LKA gehen Hinweisen auf Mitwisser nach.
KARLSRUHR afp | Die Bundesanwaltschaft hat Augenzeugen des Oktoberfest-Attentats in München vor 34 Jahren um Mithilfe gebeten. Neben den Beobachtungen von Zeugen seien auch Foto- oder Filmaufnahmen von Interesse, die damals auf der Theresienwiese oder in der näheren Umgebung vor der Bombenexplosion gemacht wurden, heißt es in dem am Freitag gemeinsam mit dem bayerischen Landeskriminalamt veröffentlichten Aufruf.
Bei dem schwersten Terroranschlag in Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg waren im September 1980 in München 13 Menschen getötet worden.
Anlass der wiederaufgenommenen Ermittlungen der Bundesanwaltschaft sind Angaben einer zuvor nicht bekannten Zeugin zu einem möglichen Mitwisser des Anschlags. Daraufhin hatte Generalbundesanwalt Harald Range das bayerische Landeskriminalamt beauftragt, sich wieder mit dem Fall zu befassen.
Den damaligen Ermittlungen zufolge hatte der Geologiestudent Gundolf Köhler, ein früherer Anhänger der rechtsextremen Wehrsportgruppe Hoffmann, am 26. September 1980 eine Bombe in einen Abfalleimer beim Haupteingang der Wiesn gelegt. Dabei explodierte der Sprengsatz, wobei Köhler ums Leben kam. Neben den dreizehn Toten gab es 211 zum Teil schwer Verletzte. 1982 wurden die Ermittlungen eingestellt, nachdem die Bundesanwaltschaft keine weiteren Tatbeteiligten ausfindig gemacht hatte.
Der „Heldentod“ Köhlers
Seit Jahren gibt es aber Zweifel an der Theorie von einem einzelnen Täter. Die neue Zeugin gab Medienberichten zufolge nun an, am Tag nach dem Anschlag bei einem rechtsextremen Sprachschüler Flugblätter gesehen zu haben, auf denen vom Oktoberfest und dem „Heldentod“ Köhlers die Rede gewesen sei.
Zum Zeitpunkt ihrer Beobachtung hielt die Polizei aber noch Köhlers Namen zurück. Stimmt die Zeugenaussage, müssten die Verfasser des Flugblatts also vorher von dem Anschlag gewusst haben.
Die Fraktionen von Grünen und Linkspartei reichten wegen der Ermittlungen mittlerweile eine gemeinsame Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ein. Die Oppositionsfraktionen wollen gerichtlich klären lassen, ob Vertrauensleute des Verfassungsschutzes Kenntnisse über den Anschlag hatten.
Sie werfen der Bundesregierung Auskunftsverweigerung vor. Antworten auf entsprechende Anfragen seien immer wieder mit pauschalen Verweisen auf „den Quellenschutz“, „das Staatswohl“ und den Schutz der „Arbeitsweise“ der Geheimdienste abgelehnt worden, kritisierten sie.
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