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O.k. für Investitionen

Frankfurt (ap) - Die Bundesbank hat westdeutschen Unternehmern gestattet, in der DDR Werke zu gründen oder Betriebe aufzukaufen. Auch in die Gegenrichtung dürfen DDR -Betriebe in der Bundesrepublik investieren. Die Zulassung von Direktinvestitionen im jeweils anderen Staat erfolgt nach Darstellung der Bundesbank „unabhängig davon, ob seitens der DDR Genehmigungen erteilt werden, was bisher nur in sehr begrenztem Umfang der Fall ist“.

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