Österreich: Beihilfe zum Suizid ab jetzt erlaubt
Mit dem Jahreswechsel ist die Beihilfe zum Suizid unter Auflagen in Österreich möglich. Nachdem das sogenannte Sterbeverfügungsgesetz in Kraft getreten ist, können Menschen mit einer dauerhaften schweren oder unheilbaren Krankheit Zugang zu tödlichen Medikamenten erhalten. Die aktive Sterbehilfe bleibt weiterhin verboten. Das Parlament beschloss die Regelung im Dezember. Demnach müssen vor einer Selbsttötung mehrere Voraussetzungen erfüllt werden: ein Mindestalter von 18 Jahren, eine medizinische Diagnose einer unheilbaren Krankheit, Aufklärungsgespräche mit zwei Ärzten sowie eine mehrwöchige Bedenkzeit. Erst dann dürfen Kranke bei einem Notar oder Patientenanwalt ihre Sterbeverfügung aufsetzen. Danach können sie in einer Apotheke ein tödliches Medikament bekommen. (dpa)
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