■ Telegramm: Österreich ändert Sterilisationsgesetz
Wien (rtr) – Nach Berichten über Zwangssterilisierungen hat das österreichische Justizministerium angekündigt, es wolle die Vorschriften für Eingriffe an geistig Behinderten ändern. Das geltende Gesetz enthalte keine ausreichenden Regeln über die Zulässigkeit solcher Sterilisationen, sagte Justizminister Nikolaus Michalek. So genügt bei minderjährigen geistigen Behinderten die Zustimmung der Eltern. Gereichtsbeschlüsse oder Gutachten sind nicht nötig. Die Grünen schätzen, daß in Österreich 70 Prozent der Frauen mit geistiger Behinderung ohne ihre Einwilligung sterilisiert wurden. In Deutschland sind Zwangssterilisationen nach Auskunft von Behörden durch strenge Rechtsvorschriften erschwert. Ein Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger psychiatrischer Krankenhäuser in Köln teilte am Donnerstag auf Anfrage mit, es habe „nur einen Fall in den letzten 20 Jahren gegeben“.
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