Ökostrompflicht für Schweizer Saunen: Endlich klimafreundlich schwitzen

Das Bundesamt für Energie in Bern will die Eidgenossen mit einigen Vorschlägen zu mehr Effizienz anstiften. Ein neues Stategiepapier soll dabei helfen.

Neues Schweizer Modell: Saunawärme aus Ökostrom. Bild: mathesch/photocase.com

FREIBURG taz | Auch die Schweiz will die Energiewende schaffen. Dabei setzt sie vor allem auf Einsparungen: Beleuchtungen in Schaufenstern sollen künftig ebenso wie Leuchtreklamen zeitlich begrenzt werden, Stromheizungen und elektrische Durchlauferhitzer sollen aus dem Verkehr gezogen und Saunas zum Bezug von Ökostrom verpflichtet werden.

Diesen bunten Strauß von Vorschlägen präsentiert das Bundesamt für Energie in Bern (BfE) in einem Papier, das den Titel „Energiestrategie 2050 – erstes Maßnahmenpaket“ trägt. Es ist zwar noch als intern bezeichnet, befindet sich aber inzwischen auch auf der Internetseite des BfE.

„Wir haben das Dokument bewusst veröffentlicht, um die politische Debatte über Energieeffizienz voranzubringen“, sagte eine Sprecherin des BfE. Das Bundesamt hat zu diesem Thema allerdings nur eine beratende Funktion, umgesetzt werden können die Ideen nur von den Kantonen. Das Papier sei daher als Aufforderung an die Kantone zu verstehen, in Sachen Energieeffizienz tätig zu werden, heißt es in Bern.

Für manche Ideen gibt es bereits Vorbilder: Frankreich schränke bereits die Betriebszeiten von Leuchtreklamen ein, teilt die eidgenössische Energiebehörde mit. Das BfE geht aber weiter und propagiert auch bei der Schaufensterbeleuchtung eine zeitliche Begrenzung. Zudem regt es eine maximal zulässige Leistung pro Fläche an.

Leistung pro Fläche

Bei der Fassadenbeleuchtung empfiehlt die Behörde zumindest „leistungsmäßige Limits und Einschränkungen bei der Betriebsdauer“, sofern man die Fassadenbeleuchtung nicht grundsätzlich infrage stelle. Auch bei der Straßenbeleuchtung setzt das BfE auf Grenzwerte für die Leistung pro Fläche.

Außerdem regt die Behörde an, die Verwendung von Strom für „Widerstandsheizungen und Warmwasseraufbereitung ab 2020“ zu verbieten; die Raumwärme und die Warmwassererwärmung könne schließlich „größtenteils durch erneuerbare Energien substituiert“ werden. Vor allem die elektrische Beheizung von Außenräumen solle verboten oder mit „sehr rigorosen Auflagen“ versehen werden.

Speziell für Luxusanwendungen propagiert das BfE ökologische Auflagen. Man müsse vor allem „Anlagen wie Whirlpools, Saunen und Anwendungen im Freien, die einen erhöhten Komfort bieten, aber nicht zwingend sind“, in die Pflicht nehmen. Außerdem könnte dies geschehen, indem „diese Anlagen ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien“ betrieben werden dürfen.

Energieintensive Freizeiteinrichtungen

Auch für Klimaanlagen propagiert die Behörde eine Ökostrompflicht, und ebenso soll es für energieintensive Freizeiteinrichtungen – etwa den Sommerbetrieb von Kunsteisbahnen – Einschränkungen im Energieverbrauch geben. Hintergrund all dieser Überlegungen ist die Entscheidung der Schweizer vom Mai 2011, die bestehenden fünf Atomkraftwerke am Ende ihrer Betriebsdauer stillzulegen und dann keine neuen Meiler mehr zu bauen.

Nach dem Reaktorunfall in Fukushima hatte die Schweiz ihre AKWs überprüft und zum Teil Sicherheitsmängel festgestellt. Parallel zum Atomausstieg soll der gesamte Energieverbrauch im Land bis 2035 gegenüber dem Jahr 2000 um 35 Prozent reduziert werden.

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