Ökologie und Justiz: Klimakiller in Bedrängnis
Umweltschützer glauben, dass das Urteil gegen den Bau des Kohlekraftwerks in Datteln auch auf andere Projekte übertragbar ist. Die Konzerne sehen das anders
FREIBURG taz | Nachdem das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Bau des Eon-Kohlekraftwerks Datteln einen Verstoß gegen Umweltauflagen erkannt hat, sehen sich nun Kraftwerksgegner auch an anderen Standorten gestärkt. Am gestrigen Freitag haben sie das Urteil vom Vortag analysiert.
"Das Urteil ist bundesweit von Bedeutung", sagt der Berliner Rechtsanwalt Philipp Heinz, der an mehreren Standorten in Deutschland Kraftwerksgegner vertritt. So könne der Richterspruch zum Beispiel auch für den Fortgang des Projektes Stade in Niedersachsen relevant sein. Zwar sei die Situation bei jedem Bauprojekt eine andere, doch in jedem Fall sei das Urteil "ein Meilenstein".
Das Urteil zeige, dass Kommunen bei Genehmigungen genau sein müssten. Die Stadt Datteln wird dem Bauherrn Eon am Ende möglicherweise Schadenersatz leisten müssen, weil sie die Genehmigung rechtswidrig ausgesprochen hat. Die Summe wäre bei dem Milliardenprojekt gigantisch, die Stadt ruiniert.
Vor allem könnte aber der Passus im Urteil, der den Klimaschutz betrifft, auch für andere Projekte zutreffen. Das Gericht hatte bemängelt, dass ein Neubau ohne verbindliche Abschaltung alter Kraftwerke Klimaschutzzielen widerspreche, die im Landesentwicklungsplan von Nordrhein-Westfalen festgelegt sind. Das könnte für andere Projekte ähnlich gelten: "Für Lünen und Krefeld ist das Urteil auch von Bedeutung", sagt Gerd Rosenkranz von der Deutschen Umwelthilfe.
Die Firma Trianel, die in Lünen bereits baut und in Krefeld gerne bauen möchte, sieht das anders: "Wir haben das Datteln-Urteil intensiv geprüft, aber es betrifft uns nicht", sagt Firmensprecher Elmar Thyen. Während das Gericht der Gemeinde Datteln zum Beispiel ankreidet, nicht ausreichend geprüft zu haben, welche Auswirkungen das Kraftwerk auf das nahe gelegene FFH-Schutzgebiet für Flora und Fauna hat, sieht sich Trianel in diesem Punkt auf der sicheren Seite: "Wir untersuchen das ausgiebig."
Und die Forderung nach Abschaltung bestehender Altanlagen parallel zum Neubau betreffe die Trianel-Standorte auch nicht: Diese seien längst explizit als Kraftwerksstandorte ausgewiesen und daher von der Vorgabe nicht tangiert. Endgültig entscheiden dürfte über den Fall Datteln möglicherweise das Bundesverwaltungsgericht. Das Oberverwaltungsgericht hat eine Revision zwar im Urteil ausgeschlossen, doch dagegen liegt bereits eine Nichtzulassungsbeschwerde vor.
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