Öffentlich-Rechtliche: Showdown um Online-Angebote

Am Mittwoch treffen sich die Zeitungsverleger mit ARD und ZDF, um neue Spielregeln für Online auszuloten. Für die Verleger ist tagesschau.de "so etwas wie eine gedruckte Zeitung".

Internet-Nutzerin sieht "Tagesschau" auf dem Computer Bild: dpa

Es wird ein mediales Gipfeltreffen der besonderen Art: Am Mittwoch stoßen in Mainz Abgesandte der Zeitungsverleger auf die Intendanten von ARD und ZDF. Man will Tacheles reden, schließlich fühlen sich die Zeitungen von den Onlineangeboten der Öffentlich-Rechtlichen massiv unter Druck gesetzt, manche gar in ihrer Existenz bedroht.

Das gelte, daran lässt der Verlegerverband BDZV keinen Zweifel, für bestehende Angebote wie tagesschau.de - und für künftige erst recht. "Wenn man sich die Mühe macht, das Angebot unter tagesschau.de einmal auszudrucken, hält man doch schon heute so etwas wie eine gedruckte Zeitung in den Händen", sagt BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. Dabei ficht die Verleger nicht die Weiterentwicklung von ARD und ZDF durch zusätzliche TV-Kanäle im Internet an, "im Wesentlichen geht es uns um textbasierte Angebote", so Wolff.

Nur: Ton und Bewegtbild werden auch im Internetangebot der Zeitungsverlage Standard. Doch das Argument der Öffentlich-Rechtlichen, sie nähmen ja auch diese "Konkurrenz" widerspruchslos hin, überzeugt den BDZV nicht: Immerhin müssten die kostenlosen Onlineangebote der Zeitungen durch Werbung refinanziert werden, während ARD wie ZDF dank Rundfunkgebühr im Netz werbefrei bleiben.

Nun hatten sich die Intendanten schon bei der Funkausstellung, zu der die Verleger den Schlachtruf der "kalten Enteignung" anstimmten, zum Brückenschlag entschlossen: Schließlich seien Tageszeitungen wie öffentlich-rechtliche Sender Garanten für Qualität und Glaubwürdigkeit. Doch auch hier bleibt der BDZV vorsichtig: "Qualität ist, was uns eint", sagt Wolff - doch entscheidend sei "immer noch der faire Wettbewerb".

Die Verleger hoffen nun, dass sich ARD und ZDF auf eine enge Auslegung der EU-Vorgaben zu den künftigen Onlineaktivitäten einlassen. Allerdings wurden sie durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum jüngsten Gebührenstreit (taz vom 12. 9.) in ihrer multimedialen Entwicklungsgarantie bestärkt. Verantwortlich für die Umsetzung der Brüsseler Eckpunkte ist zudem die Medienpolitik. Sie muss die Vorgaben bis 2009 in einen neuen Rundfunkstaatsvertrag gießen. Zuständig sind dank Kulturhoheit die Länder. Und deren federführende Strippenzieher hatten bereits mehrfach klargemacht, dass ihnen die Forderungen der seltsam defensiv auftretenden Verleger wenig in den Kram passen. Entsprechend abgeklärt zieht das Verlegerlager in die Schlacht: Bei Sendern wie ARD und ZDF, die politisch protegiert seien, käme man mit der nationalen Politik erfahrungsgemäß nicht sehr weit, heißt es im Verband. Aber es bleibe ja noch der erneute Weg nach Brüssel.

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