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■ ÖTVKlage abgewiesen

Kassel (AFP) – Für die Auflösung eines Betriebsrats durch eine Gewerkschaft hat das Bundesarbeitsgericht die Meßlatte hochgelegt. Es wies die Klage der ÖTV gegen den Betriebsrat eines Hamburger Hafenbetriebs ab, der mit einer Betriebsvereinbarung gegen einen gültigen Tarifvertrag verstoßen hatte. Die Auflösung der betrieblichen Arbeitnehmervertretung sei derart gravierend, daß auch der zugrunde liegende Verstoß „sehr erheblich“ sein müsse. (Az.: 1 ABR 62/92).

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