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Oberstes Gericht kippt Ehevertrag

KARLSRUHE afp ■ Eheverträge sind sittenwidrig, wenn sie zu einer „einseitigen Dominanz eines Ehepartners“ führen und nicht das Ergebnis einer gleichberechtigten Lebenspartnerschaft sind. Dies entschied am Dienstag das Bundesverfassungsgericht (BVG) im Fall einer schwangeren Frau, die per Ehevertrag verpflichtet worden war, nach einer Scheidung auf Unterhalt für sich und das Kind zu verzichten. Solch ein Vertrag verstößt, so das Gericht, gegen den im Grundgesetz garantierten Mutterschutz und die Verantwortung beider Eltern für die Pflege und Erziehung des Kindes (Az. 1 BvR 12/92). Der umstrittene Ehevertrag war 1976 von einem reichen Mann mit seiner künftigen Gattin, einer kaufmännischen Angestellten, geschlossen worden. Das BVG forderte eine stärkere „richterliche Inhaltskontrolle“ von Eheverträgen und hob eine gegenteilige Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart auf.