: Oberstes Gericht in Israel erlaubt Folter
■ Amnesty international kritisiert das Urteil als Verstoß gegen die UN-Konvention
Tel Aviv (taz) – Das Oberste Gericht in Israel hat dem Geheimdienst Shin Beth gestattet, einen palästinensischen Gefangenen zu foltern. Das Gericht folgte der Argumentation des Geheimdienstes, wonach der seit dem 24. Oktober inhaftierte Abdel-Aziz Hamdan „lebenswichtige Informationen“ über einen geplanten Anschlag in Israel habe. Mit den Informationen könnte eine Katastrophe verhindert und Menschenleben gerettet werden, so das Gericht. Die drei Richter hoben damit am Donnerstag abend eine gegenteilige Entscheidung vom Mittwoch wieder auf.
Amnesty international kritisierte das Urteil als „Gefahr für das System der Menschenrechte“. Das Gericht habe bereits zum drittenmal solche Verhörmethoden gebilligt. Israel verstoße damit gegen die UN-Konvention gegen Folter, die der Staat 1991 ratifiziert habe. Zuletzt war ein Palästinenser im April 1995 durch gewaltsame Verhörmethoden getötet worden.
Hamdan, Vater von fünf Kindern, gehörte 1993 zu den 400 in den Libanon deportierten Fundamentalisten; er saß 1996 sechs Monate in palästinensischer Haft. Nach eigenen Aussagen drohte der Shin Beth, ihn nur tot oder gelähmt aus der Haft zu entlassen. Amos Wollin
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