: Oberster Sowjet berät Unionsaustritt
Die Möglichkeit eines Referendums über den Austritt einer Sowjetrepublik aus der sowjetischen Union sieht ein Gesetzesentwurf vor, der jetzt dem Obersten Sowjet vorliegt. Das Referendum kann auf Beschluß des jeweiligen Republikparlaments oder auf Wunsch eines Drittels der über 18jährigen Einwohner abgehalten werden. Spätestens sechs Monate, nachdem sie beschlossen wurde, muß die Trennung vollzogen werden. Die Abstimmung gilt nur, wenn mindestens drei Viertel der Berechtigten abstimmen.
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