Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte könnte Deutschland verurteilen – weil die Tötung von Zivilisten nicht ausreichend untersucht worden sei.
Die Angehörigen der Opfer, die bei einem Angriff in Kundus 2009 getötet wurden, erhalten keine Entschädigung. Eine Verletzung der Amtspflicht sei nicht nachzuweisen.
Dürfen Hinterbliebene eines Nato-Angriffs gegen die Bundeswehr klagen? Ja, sagen die einen. Nein – im Krieg gelten besondere Gesetze, sagen die anderen.
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