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Oberschule: komplizierte AnmeldungDas Oberschulkarussell

Mit dem Halbjahreszeugnis bekommen die Sechstklässler Ende Januar die Oberschulempfehlung. Das klingt einfach. Doch die Auswahl der richtigen Schule ist fast zu einer Wissenschaft geworden.

Was kommt nach der Grundschule? Bild: AP

Anmeldung an der Oberschule

Knapp 25.000 Kinder besuchen derzeit sechste Klassen an Berliner Schulen. Fast 2.000 von ihnen haben den Sprung an die Oberschule bereits hinter sich: Sie besuchen eines der grundständigen Gymnasien, die bereits mit der 5. Klasse beginnen. Für die anderen stellt sich jetzt die Frage: Wohin nach der Grundschule? Neben den alten Schulformen Haupt-, Realschule, Gymnasium und Gesamtschule gibt es seit einem Jahr auch die neue Gemeinschaftsschule, an der sich Kinder bewerben können. Als Schulform "besonderer pädagogischer Prägung" gelten für sie frühere Anmeldezeiten. AWI

Eigentlich ist alles ganz einfach. Mit ihren Halbjahreszeugnissen bekommen Sechstklässler in einigen Tagen drei weitere Bögen. Dort vermerkt die Grundschule, welche Oberschulart sie für das jeweilige Kind empfiehlt: Gymnasium, Real- oder Hauptschule, die Gesamtschule steht allen offen. Eltern müssen dann nichts weiter tun, als drei Schulen anzugeben, auf die sie ihr Kind gerne schicken würden: Erst-, Zweit- und Drittwunsch. So weit, so gut.

Doch die Entscheidung für die richtige Oberschule ist längst nicht mehr so einfach. Immer öfter steckt dahinter monatelange Recherchearbeit der Eltern. Das hat viele Gründe. Einer ist, dass nicht die Empfehlung der Grundschule, sondern der Elternwunsch ausschlaggebend dafür ist, welche Oberschulart ein Kind besucht: "Die Erziehungsberechtigten wählen den Bildungsgang und die Schulart (…), die ihr Kind nach der Grundschule besuchen soll", heißt es eindeutig in Paragraf 56 des Berliner Schulgesetzes.

Zudem sind viele Eltern nervös: Gründe sind hitzige Debatten über die Qualität der Berliner Schulen, ihr schlechtes Abschneiden bei nationalen und weltweiten Vergleichstest, das Hin und Her um Schulstrukturreformen und Sinn oder Unsinn von Hauptschulen, Gymnasien, Gemeinschaftsschulen. Schulen, die ein gutes Image haben, können sich oft vor Anmeldungen kaum noch retten. Andere Oberschulen dagegen bekommen ihre Plätze nicht voll. Das betrifft nicht nur Hauptschulen, von denen manche ihre Klassen nur noch durch jene Kinder füllen können, die nach dem Probehalbjahr höhere Schulformen verlassen müssen. Auch manches Gymnasium kämpft mit einem schlechten Ruf - und um Anmeldungen von Kindern mit Gymnasialempfehlung.

Einer, der die daraus entstehenden Probleme lösen soll, ist Lars Heller. Heller ist Sachbearbeiter im Schulamt des Bezirks Neukölln und dafür zuständig, diejenigen mit Schulplätzen zu versorgen, die an ihrer Erstwunschschule keinen Platz mehr bekommen haben. Im vergangenen Bewerbungsdurchgang waren das in Neukölln 236 von gut 2.400 Kindern. Auch Hellers Arbeit ist nur auf den ersten Blick einfach: Er prüft zunächst, ob die als Zweitwunsch benannte Schule Platz für das Kind hat. Ist das nicht der Fall, kommt der Drittwunsch in Betracht. Ist auch dort kein Platz mehr, muss Heller selbst weitersuchen, notfalls sogar über Bezirksgrenzen hinaus.

Seine Arbeit folgt strengen Richtlinien. Erstwünsche gehen immer vor. Hat ein Gymnasium nur Erstwunschbewerber mit Real- oder Hauptschulempfehlung und wird von Kindern mit Gymnasialempfehlung nur als Zweitwunsch genannt, gehen die Ersten vor. Das gilt auch für Gemeinschaftsschulen: Obwohl sie eine Mischung von Schülern verschiedener Leistungsstufen anstreben, gibt es noch keine entsprechende Aufnahmeregelung - anders als bei Gesamtschulen, die aufgrund von Sonderregeln ihre Schülerzusammensetzung mischen dürfen. Doch für die Gemeinschaftsschulen gilt: Bewerben sich nur Schüler mit ein- und derselben Oberschulempfehlung als Erstwunsch, muss die Schule diese aufnehmen.

Hat eine Oberschule gar mehr ErstwunschbewerberInnen als Plätze, sind zunächst die gewünschte Sprachfolge oder sonstige pädagogische Sonderwünsche und Extras entscheidend dafür, wer aufgenommen wird. Erst an vierter Stelle steht die Oberschulempfehlung. Sind dann immer noch mehr Bewerber als Plätze übrig, ist es die Dauer des Schulwegs, die den Bewerberkreis so lange einschränkt, bis er auf die Zahl der tatsächlich vorhandenen Schulplätze schrumpft. Nicht wenige Eltern versuchen, die Zugangsbeschränkung über die Schulweglänge zu umgehen, indem sie ihre Kinder bei Freunden oder Verwandten anmelden, die nahe an der Wunschschule wohnen.

Lars Heller versteht die Aufregung der Eltern - auch wenn er manchmal darunter zu leiden hat. Fast täglich kommen Beschwerden, wenn er seine Bescheide verschickt. "Es ist oft nicht leicht, Eltern die Kriterien plausibel zu machen", so Heller. Und gibt einen Tipp: "Das Problem sind die Zweit- und Drittwünsche", erklärt er. Viele Eltern listeten auf den Anmeldebögen nur besonders beliebte Schulen auf. "Ist dann an der Erstwunschschule kein Platz, bestehen schlechte Aussichten an den beiden anderen." Denn auch dort gehen die Erstwunschbewerber vor. Zweit- und DrittwunschbewerberInnen werden dann stattdessen ganz anderen Schulen zugewiesen - fast nie zu ihrer Freude. Eltern sollten sich deshalb am besten vor dem Ausfüllen der Schulwunschbögen in ihrem Schulamt beraten lassen, rät Heller: "Dafür sind wir ja da!"

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