■ Oberlandesgericht Köln bestätigt Urteile: Klagen von Zwangsarbeiterinnen abgewiesen
Köln (AFP) – Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat gestern Klagen von 19 ehemaligen Zwangsarbeiterinnnen auf Entschädigungszahlungen abgewiesen. Das Gericht stellte zwar klar, „daß die erlittene verbrecherische Behandlung fraglos eine unerlaubte Handlung dargestellt hat, die alle Voraussetzungen für Entschädigungspflichten nach den allgemeinen Vorschriften erfüllen würde“. In den vorliegenden Fällen gelte aber ausschließlich das Bundesentschädigungsgesetz (BEG), das für Zwangsarbeit keine Leistungen des Bundes vorsehe. Entschädigungen würden nur für körperliche Schäden oder für Freiheitsentzug gezahlt. Das OLG bestätigte damit in den meisten Fällen die Urteile der ersten Instanz, korrigierte aber auch die frühere Entscheidung zugunsten einer Frau, der das Bonner Landgericht im vorigen Jahr eine Entschädigung zugesprochen hatte. Abgewiesen wurde auch die Klage eines inzwischen gestorbenen Mannes, die von seinen Erben weitergeführt wird (Az.: 7 U 222/97).
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