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OECD kämpft gegen SteuerdumpingNie mehr doppelt oder nichts

Mehr als 3.000 Doppelbesteuerungsabkommen sollen verhindern, dass Konzerne zweimal zahlen. Die Folge: Viele zahlen keinmal.

Hat nicht direkt mit Doppelbesteuerung zu tun, passt aber zum Thema Steuern: Paradies Foto: dpa

Berlin taz | Pascal Saint-Amans, weiß Ergebnisse zu präsentieren: Das sogenannte treaty shopping, der Missbrauch von Doppelbesteuerungsabkommen, werde „ausgemerzt“, verkündete der Steuerchef der Industrieländerorganisation OECD vor dem geplanten Abschluss eines multilateralen Abkommens zur Bekämpfung von Steuerdumping transnationaler Konzerne.

Am Mittwochabend wollten die Vertreter von mehr als 60 Ländern beim OECD-Treffen in Paris den Vertrag unterzeichnen.

Damit verpflichten sie sich dazu, eine spezielle Klausel in alle Doppelbesteuerungsabkommen ihrer Länder aufzunehmen. Sie soll verhindern, dass die Abkommen so ausgelegt werden, dass Unternehmen gar nicht mehr besteuert werden.

Weltweit gibt es etwa 3.000 dieser Abkommen, allein Deutschland hat 130 abgeschlossen. Mit ihnen soll eigentlich vermieden werden, dass Unternehmen, die in zwei Staaten Einkünfte erzielen, für dieselben Gewinne doppelt Steuern zahlen. Weil die betroffenen Länder Finanzierungsinstrumente und Gesellschaftsformen aber unterschiedlich handhaben, finden besonders geschickte Konzerne immer wieder Möglichkeiten, sogar komplett steuerfrei zu bleiben.

„Nicht sehr zufrieden“

Das Abkommen nun ist ein weiterer kleiner Schritt des BEPS-Prozesses. Das steht für Base Erosion and Profit Shifting, Steuervermeidung und Gewinnverlagerung. Die G 20 hatten die Initiative im Oktober 2013 gestartet, um Steueroasen auszutrocknen; die OECD soll die Details ausarbeiten. Laut IWF entgehen durch Unter­nehmensteuervermeidung den In­dus­trie­na­tionen Einnahmen in Höhe von 2 bis 3 Prozent ­ihrer Wirtschaftsleistung, den Ländern des globalen Südens sogar 6 bis 13 Prozent.

Karl-Martin Hentschel, der für Attac im Vorstand des Netzwerks Steuergerechtigkeit sitzt, zeigte sich „nicht sehr zufrieden“ mit der Gesamtinitiative, die zwar mehr Regeln, nicht aber mehr Gerechtigkeit bringe. Sinnvoller wären Mindeststeuersätze und eine Besteuerung der Gesamtbilanz der Mutterkonzerne, deren Einnahmen dann auf die beteiligten Länder verteilt werde.

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1 Kommentar

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  • Das Wort "Konzern" ist in manchen Kreisen eindeutig zum Kampfbegriff verkommen, und auf seinen Pfaden wandelt das Wort "Unternehmen".

     

    Daher zur Klarstellung: Doppelbesteuerungsabkommen sind nicht für Konzerne geschaffen worden, sondern betreffen alle Steuerpflichtigen, also auch Individuen, die in mehr als einem Land steuerpflichtige Einkommen erzielen.