in kürze ZAHNERSATZ IM EU-AUSLAND : Nur mit Kostenplan
Das Sozialgericht Gießen hat die Klage einer Frau abgewiesen, die 2.400 Euro für eine Zahnersatzbehandlung in Frankreich erstattet haben wollte. Ihre Kasse muss nach dem gestern publizierten Urteil nicht zahlen, weil ihr kein Heil- und Kostenplan vorlag. Deutsches Recht gelte hier auch im EU-Ausland. (Az. S 21 KR207/04) (dpa)