: Nur ein Urlaubsversager-betr.: "Ausbrecher im Parlament gefaßt", taz vom 7.10.88
betr.: „Ausbrecher im Parlament gefaßt“, Kurzmeldung auf Seite 1, taz vom 7.10.88
Ich möchte gegen das Wort „Ausbrecher“ protestieren. Der Häftling von dem in dem Artikel die Rede ist, ist lediglich ein Urlaubsversager. Zwischen Ausbrecher und Urlaubsversager besteht ein großer Unterschied, den ihr beachten solltet. (...) Er ist ja von der Anstalt für drei Tage auf freien Fuß gesetzt worden in der Annahme, er kommt zurück, was aber nicht der Fall war. (...)
Frans Calefice, Willich
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen