Novelle bayerisches Asylgesetz: Festung Flüchtlingsheim
Bayern verbessert sein umstrittenes Asylgesetz, doch den meisten Flüchtlingen wird es nichts bringen. Der Vorsitzende des Flüchtlingsrates "kriegt das Kotzen".
In Bayern dürfen Familien und Alleinerziehende künftig sofort nach Abschluss ihres Asylverfahrens in eine eigene Wohnung ziehen. Alle anderen Asylbewerber dürfen die Heime nun vier Jahre nach dem Ende ihres Verfahrens verlassen. Darauf haben sich CSU und FDP am Donnerstag im Sozialausschuss des bayerischen Landtags geeinigt. Sie haben damit die strengen und oft kritisierten Regeln für Asylbewerber leicht gelockert.
Mit dem Kompromiss hat sich vor allem die CSU durchgesetzt. Die Vorsitzende des Sozialausschusses, Brigitte Meyer (FDP), hatte zuvor ein grundsätzliches Recht von Asylbewerberfamilien auf eine Wohnung gefordert. "Der Kompromiss entspricht noch lange nicht unseren Wünschen", sagte Meyer. Sie sei aber froh über die gemeinsame Linie.
In Bayern gelten im bundesweiten Vergleich sehr scharfe Regelungen für Asylbewerber. Während Flüchtlinge in Berlin grundsätzlich in eigenen Wohnungen wohnen dürfen, können sie in Bayern erst in eine Privatwohnung ziehen, wenn sie offiziell geduldet werden und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Bis dahin können vier Menschen jahrelang auf 12 m2 hausen. Dies hatte vor drei Jahren der Menschenrechtsbeauftragte des Europarats kritisiert. Im Landtag prangerten Ärzte, Wohlfahrtsverbände und Flüchtlingsorganisationen im April 2009 katastrophale Zustände an.
Seitdem ringen die bayerischen Parteien vor allem mit der der CSU. Die Christsozialen stritten sogar untereinander, als Sozialministerin Christine Haderthauer einen Halbsatz aus der Asylverordnung streichen wollte, dass Unterkünfte "die Bereitschaft der Rückkehr in das Heimatland" fördern sollen. Aus dem CSU-Vorstand hieß es, Haderthauer befinde sich "völlig konträr zur Parteilinie".
"Ich kriege das Kotzen, wenn dieser Kompromiss von CSU-Abgeordneten als historischer Schritt gefeiert wird", sagte der Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats, Alexander Thal. Die Regelung für Familien und Alleinerziehende ändere nichts für den Großteil der Asylbewerber, die alleinstehende Männer seien. Sie gelte außerdem nicht für Menschen, die vorbestraft sind oder, wie es im Regierungsantrag heißt, nicht hinreichend an der Klärung ihrer Identität mitgewirkt haben.
"Davon sind die meisten Asylbewerber betroffen, weil sie keinen Pass vorlegen können", so Thal. Außerdem würden Strafen von 90 Tagessätzen bereits verhängt, wenn Asylbewerber gegen die rigide Residenzpflicht verstießen. In Bayern durften Flüchtlinge ihren Landkreis nicht verlassen - erst im März wurde diese Regelung gelockert.
Auch die Oppositionsparteien übten Kritik. "Die Hardliner der CSU haben sich durchgesetzt", sagte die migrationspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Renate Ackermann. Der Kompromiss sei ein humanitäres Armutszeugnis und zementiere die gängige Praxis. "Wir sind enttäuscht", sagte auch der Vorsitzende des Innenausschusses, Joachim Hanisch (Freie Wähler). "Dafür, dass es ein Jahr gedauert hat, bis das Thema es in den Ausschuss geschafft hat, ist der Kompromiss sehr unausgegoren."
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