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Nonsensklagen am VerfassungsgerichtKeine Gebühr für Vielkläger

Um mehr Zeit für aussichtsreiche Klagen zu haben, fordert das Bundesverfassungsgericht Missbrauchsgebühren. Doch daran haben weder Regierung noch Bundestag Interesse.

Voßkuhles (m.) Lobbying hat nicht geholfen: Klagen kosten weiterhin nichts. Bild: dpa

FREIBURG taz | Auch das Bundesverfassungsgericht bekommt nicht immer, was es will. So wird es vorerst keine Entlastung der Karlsruher Richter geben. Nach Informationen der taz will weder die Bundesregierung noch irgendeine Parlamentsfraktion neue Gebühren für aussichtslose Verfassungsbeschwerden einführen. Präsident Andreas Voßkuhle ist umsonst durch die Fraktionen getingelt.

Über 6.000 Verfassungsbeschwerden müssen die 16 Verfassungsrichter pro Jahr bearbeiten. Nur 1,6 Prozent haben am Ende Erfolg. Ein Drittel ist nach Einschätzung der Richter sogar „offensichtlich aussichtslos“, etwa weil Fristen nicht eingehalten wurden oder weil in der Eingabe beim besten Willen kein verfassungsrechtliches Problem erkennbar ist. Etwa die Hälfte davon stammt von Dauerklägern, die teilweise mehrere hundert Verfassungsbeschwerden eingelegt haben.

Mit derlei Nonsensklagen will sich das Verfassungsgericht nicht mehr beschäftigen, um mehr Zeit für Großverfahren und die vielen ernsthaften Bürgerbeschwerden zu haben. Zwar kann das Gericht in solchen Fällen schon seit langem Missbrauchsgebühren verhängen, aber erst nachdem die aussichtslose Klage bearbeitet wurde. Dann bringt die Gebührenforderung meist neue Arbeit mit sich, weil der Kläger nicht zahlen will oder kann.

Deshalb schlugen die Verfassungsrichter vor einem Jahr eine neue „Mutwillensgebühr“ vor. Bis zu 5.000 Euro müsste ein Bürger zahlen, bevor eine offensichtlich aussichtslose Klage bearbeitet – und dann abgelehnt – wird. Dieser Vorschlag wurde missverstanden. Die Verfassungsbeschwerde werde zu einem „Recht der Zahlungskräftigen“, die Bürger würden mit Gebührenforderungen abgewimmelt, hieß es, obwohl ernst zu nehmende Klagen ja weiter kostenfrei bleiben sollten.

Lobbyist in eigener Sache

Doch Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) war gewarnt: Hilfe für Karlsruhe wäre, jedenfalls in dieser Form, nicht populär. Also erklärte sie Präsident Voßkuhle schon Anfang des Jahres, dass sie keinen Gesetzentwurf einbringen wird, es sei denn, er organisiere selbst den politischen Konsens dafür.

Eine ungewöhnliche Rolle für ein Verfassungsgericht. Doch Voßkuhle glaubte, er könne die Abgeordneten im persönlichen Gespräch von der Mutwillensgebühr überzeugen. Er und Vizepräsident Ferdinand Kirchhof betrieben in allen Fraktionen Lobbyarbeit. Aber nicht eine Fraktion will die Mutwillensgebühr unterstützen. Bürger mittels Gebühren von Klagen abzuschrecken, daran will sich niemand die Finger verbrennen.

In einem kleinen Arbeitskreis, zu dem der Grüne Jerzy Montag eingeladen hat, machen sich die rechtspolitischen Sprecher der fünf Fraktionen jetzt Gedanken, wie es weitergehen soll. Eine Entlastung will der Bundestag dem Gericht schon gewähren – aber wie? Bisher hat nur Montag einen Vorschlag eingebracht. Danach sollen Verfassungsbeschwerden von Dauerklägern erst bearbeitet werden, wenn sie die Missbrauchsgebühren für frühere Verfahren bezahlt haben. Aber auch dabei wollen die anderen Fraktionen nicht mitmachen. Aus CDU-Kreisen war zu hören, die Überlegungen stünden noch „ganz am Anfang“. Voßkuhles Mission ist also gescheitert. Vorerst.

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5 Kommentare

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  • L
    lowandorder

    Is ja rein ton katolsch warn. Allwedder - mehlmotten?Gebühr fällig!

     

    NONSENSKLAGEN AM VERFASSUNGSGERICHT

     

    Hallo? - geht's noch?

     

     

    Mißbrauchsgebühr - allein dieses Unwort zeigt ja, wo der Hase im Pfeffer liegt.

    " Vox populi"- Kästen aufhängen, aber gleich an Papierrecycling anschließen.

     

    Voßkuhle und Bruder Kirchhoff sind verquere Burgwächter.

    Auch führt das Zahlenspiel ": 6.000 zu 16 Richter < 1,6% Erfolgreiche" in die Irre.

    Neben den persönlichen Hiwis gibt es bekanntlich ein Mitarbeiterpool, daß diese Art Sachen für diese Drei Richter - vulgo

    " Trio Infernale" vorbereitet.

    Diesen Pool gilt es aufzustocken.

    Und ab dafür.

     

    Die Entscheidungen des jeweiligen

    " Trio infernale" sind im übrigen keineswegs unproblematisch, Herr Rath, Vosskuhle usw.

    Kein Geringerer als Helmut Ridder aus Gießen, ein Großer seines Fachs, hatte sich mal der Mühe unterzogen, Trio-Infernale-Entscheidungen unter die Lupe zu nehmen.

    Das Ergebnis war keineswegs positiv; im Gegenteil befand er einige sogar als mit Aussicht auf Erfolg.

    Fundstelle?: mal bei seinen Ziehkindern u.a. Steinmeier, Zypries et al. nachfragen.

     

    "Die Mauern hoch" betont zwar die eigene Bedeutung:," man belästigt keine Primadonnen", ist aber antidemokratisch und hat zudem Methode.

     

    Mit den Verfassungsvorlage durch die Gerichte verhält es sich nämlich noch weit problematischer.

    Die Formel: " erfolgreich, d,h. (lediglich!) angenommene Vorlage beim BVerfG = Beförderung!" steht unangefochten im Justizbereich.

    Will sagen: dat is ganz schön kniffelich und des Schweißes der Edlen wert.

     

    Als wir aber beim Besuch des EuGH nachfragten, ob dorten auch mal eine

    ( mehr oder weniger anforderungsfreie!) Vorlage zurückgewiesen worden sei, kam 'vom board ' - "naja, vor einiger Zeit hätten sie mal eine zurückgegeben. Da habe sich trotz schriftlicher Nachfrage beim besten Willen ein europarechtlicher Bezug zum Fall nicht erkennen lassen."

    So geht's also auch.

     

    Vielleicht sollten mal die Mittel für vordemokratische Hermelinmäntel gestrichen und dem o.a. Pool zugeführt werden.

     

    Dieses Lobbying zweier Richter rückt sie - leider - in gefährliche Nähe zu:

    " Die Bedeutung meines Amtes erfüllt mich mit Bewunderung";

    Ergo: solches einfach lassen und zudem weniger Kaffee-Klatsch mit Angie & Co - ja das macht Zeit und Kapazität frei.

     

    Vossibär, mal ehrlich:

    Wenn Mütterchen Müh sich aus Schusseligkeit im Kalender vertut, soll sie auch noch

    600 € berappen!?

    Geht's noch?

     

    "Mißbrauch" liegt doch erkennbar nicht vor - jedenfalls nicht bei ihr.

  • J
    JürgenG

    Mehr Richter. Wir leisten uns jeden Scheiß, aber das geht nicht? Das hat doch System...

  • WB
    Wolfgang Banse

    Was wären Gerichte ohne den Klageweg?Diese Frage stellt sich immerwieder.

    Natürlich sollten Klagen Aussicht auf Erfolg haben und als sinnvoll erachtet werden.

    Eine gewisse Grundgebühr je nach einkommen gestaffelt,solltejede Klägerin/jederKläger zahlen.

  • P
    pablo

    Wie wäre es denn mit der einfachsten Lösung? Mehr RichterInnen einstellen.

  • AB
    Arne Babenhauserheide

    Warum nicht einfach das Recht auf eine Klage pro Jahr für jeden Bürger? Ohne die Möglichkeit, sich mehr Klagen zu kaufen.

     

    Das wär demokratisch.