■ Nachgefragt: „Noch nie verboten“
taz: Vor dem 3.Oktober wurde in Bremen über das Verbot von Demonstrationen diskutiert, weil sich Gewalt anbahnte. Wir reden heute über ein Fußballspiel, bei dem sich möglicherweise Gewalt anbahnt, aber niemand redet darüber, es zu verbieten. Gibt es bei Ihnen solche Überlegungen?
Volker Hannemann, Staatsrat für Inneres und Sport: Überlegungen hinsichtlich eines Verbots von Sportveranstaltungen gibt es bei uns nicht. Ich kann mich auch nicht erinnern, daß wir in Bremen je eine Sportveranstaltung verboten haben, auch bundesweit nicht.
Warum nicht? Wo ist der Unterschied zwischen einer Demonstration und einem Fußballspiel, wenn von ihnen Gewalt ausgeht?
Eine Sportveranstaltung hat einen anderen Charakter als eine Demonstration. Sie unterstellen gleich, daß bei einem Fußballspiel durch anreisende Fans Gewalt ausbricht. So etwas können Sie von vornherein nie ganz unterbinden. Sie würden ja sonst fordern, Sportveranstaltungen publikumsfrei zu machen. Sportveranstaltungen sind dazu da, daß Publikum dabei ist.
Demonstrationen werden ja auch aufgrund von Informationen verboten, daß es zu Gewalt kommen wird. Wenn man die gleichen Informationen über eine Sportveranstaltung hat, müßte da nicht das gleiche gelten?
Demonstrationen zu verbieten geht nicht per Federstrich. Das Verbot einer Demonstration ist die ultima ratio. Im Vorfeld wird selbstverständlich geprüft, inwieweit man die Demonstration schützen kann oder sie mit bestimmten Auflagen abwickeln läßt. Das Verbot einer Demonstration ist wirklich die Ausnahme.
Ich würde auch alle Medien bitten, ein solches Fußballspiel wie dieses Europapokalspiel nicht schon im Vorfeld hochzustilisieren und eine solche Situation herbeizureden. Gleichwohl können wir so etwas nie ganz ausschließen, auch nicht bei diesem Spiel, und deshalb ergreifen wir alle möglichen Sicherheitsmaßnahmen, um innerhalb und außerhalb des Stadions Ausschreitungen zu verhindern. Das ist eine Situation, vor der die Polizei bei jeder ähnlich gelagerten Großveranstaltung steht.
Sie sagen, es ist noch nie ein Fußballspiel verboten worden, das ist die Argumentation mit der Tradition. Wenn ich von der rechtlichen Seite argumentiere, dann hat man abzuwägen zwischen der schönsten Nebensache der Welt und dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Demonstrationen werden verboten, Fußballspiele nicht. Wo ist da die juristische Begründung für die Ungleichbehandlung?
Ich möchte hier nicht zweierlei Maß anwenden. Eine Versammlung und eine Demonstration ist ein ganz hohes Gut, ein Verbot ist die ultima ratio, wenn wir ganz sicher sind, daß dort etwas passiert. Das Verbot vor dem 3.Oktober betraf ja auch nur zwei Veranstaltungen, andere wurden genehmigt...
Aber wenn Sie ähnlich sichere Informationen darüber haben, daß es bei einem Fußballspiel zur Gewalt kommt, warum wird das dann nicht verboten?
Das hieße ja, wir müßten jede Versammlung verbieten, wo Sie sagen können, da sind Leute, und ich kann nicht ausschließen, daß etwas passiert. Wir sind der Auffassung, daß es auch bei diesem Fußballspiel möglich sein muß, daß konkurrierende Fans voneinander getrennt werden können, so daß es nicht zu diesen Ausschreitungen kommt. Das ist das Tagesgeschäft der Polizei bei solchen Veranstaltungen und wir haben bisher damit in Bremen auch sehr gute Erfahrungen gemacht. Fragen: bpo
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