: Noch eine Klarstellung
■ betr.: "Notwehr - nicht Gegengewalt", taz vom 24.6.93
betr.: „Notwehr – nicht Gegengewalt“ von Ralph Giordano,
taz vom 24.6.93
Daß Giordano in Sicherheitsfragen Isensee zitiert, ist vielleicht rhetorisch geschickt – hält er doch seinen konservativen Kritikern die Auffassung eines Staatsrechtlers entgegen, der regelmäßig die Bundesregierung, jüngst erst bei der vorläufigen Entscheidung zum Somalia-Einsatz der Bundeswehr in Karlsruhe, argumentativ unterstützt.
Bei näherer Betrachtung erübrigt es sich jedoch, Isensee heranzuziehen, um das Recht auf Notwehr zu begründen. Das garantiert bereits das Strafgesetzbuch. Es schließt selbstverständlich ein, daß Bürger auf entsprechende Notwehrlagen auch vorbereitet werden können. Nicht nur überflüssig, sondern auch absurd ist es, sich dabei ausgerechnet auf Isensee zu berufen, dem die Gewährung von demokratischen Mitwirkungsrechten an Nichtdeutsche ein Dorn im Auge ist. So vertritt er etwa in seinem Aufsatz zur „Staatsrechtlichen Stellung der Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland“ (VVDStRL 1974, S. 93 ff.) die Auffassung, daß die Beteiligung von Ausländern an Kommunalwahlen das deutsche Volk demokratiewidriger Fremdbestimmung unterwerfen würde. Thomas Britz, Passau
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen