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in kürze VERFASSUNGSGERICHT:Niedriger Osttarif okay

Angestellte beim Land Berlin dürfen geringer entlohnt werden, wenn sie im Ostteil der Stadt arbeiten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Beschwerde einer Angestellten ab. Die Unterschiede seien noch durch die Wirtschaftslage gerechtfertigt. (Az.: 1 BvR 514/00) (dpa)

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