■ Niedersachsen: Mini-Abschiebestopp
Hannover (taz) – Niedersachsen hat jetzt einen sechsmonatigen Abschiebestopp für Flüchtlinge erlassen, die seit dem 1. März 1987 in der Bundesrepublik leben und eine „Erwerbstätigkeit zur Sicherung des Lebensunterhalts nachweisen können“. Flüchtlingen, die mit mindestens einem minderjährigen Kind zusammenleben, wird die Abschiebepause gewährt, wenn sie vor dem 1. März 1990 in die BRD eingereist sind.
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