: Niedersachsen wählt
■ 16jährige und EU-Ausländer mit dabei
Bei der niedersächsischen Kommunalwahl am 15. September werden in den Stadt- und Gemeinderäten sowie in den Kreistagen 30.850 Mandate neu vergeben. 58 Bürgermeister und zwei Landräte werden erstmals direkt gewählt, teilte Landeswahlleiter Karl-Ludwig Strelen gestern in Hannover mit. Das bedeutet, daß nur in einer von acht Städten, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreisen von dieser durch die Änderung der Kommunalverfassung geschaffenen Möglichkeit Gebrauch gemacht wird. Dies hängt mit den länger laufenden Amtszeiten der Hauptverwaltungsbeamten zusammen.
Nach Strelens Angaben ist die Zahl der Wahlberechtigten im Vergleich zur letzten Kommunalwahl 1991 „beträchtlich gestiegen“. Damals waren knapp 5,8 Millionen Niedersachsen wahlberechtigt, in diesem Jahr sind es mehr als 6,2 Millionen. Zurückzuführen sei dies auf die Bevölkerungsentwicklung und darauf, daß erstmals auch Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren sowie alle in Niedersachsen lebenden EU-BürgerInnen zur Wahl gehen dürfen.
Schwierigkeiten gibt es allerdings noch bei den Angehörigen der britischen Rheinarmee. Für ihre Aufnahme in das Wählerverzeichnis benötigen die deutschen Behörden von den britischen Stellen personenbezogene Daten. Laut Strelen gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, ob dies nach dem britischen oder nach dem deutschen Datenschutzrecht geschehen muß. dpa
Nach britischem Recht müßten die Betroffenen der Weitergabe der Daten zustimmen, nach deutschem Recht nicht. Ohne die Daten könnten die Soldaten nur in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden, wenn sie sich selbst eintragen lassen. Bei den in Niedersachsen stationierten niederländischen Soldaten gibt es diese Probleme nicht.
Bei der Kommunalwahl werden mindestens zwölf Parteien antreten, die nicht im Bundes- oder im Landtag vertreten sind. Ihre Teilnahme haben beim Landeswahlleiter bislang unter anderem die rechtsradikalen Republikaner, die NPD, die DKP, die ÖDP, die STATT Partei und die Autofahrer- und Bürgerinteressen-Partei angezeigt. Zu den Parteien kommen noch Wählergemeinschaften und Einzelbewerber hinzu, die ihre Teilnahme bei den örtlichen Wahlleitern anzeigen müssen. dpa
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