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Niedersachsen vor Gericht

FDP und Grüne sind vor Staatsgerichtshof gezogen, um Landesregierung zu mehr Transparenz zu zwingen

Der Staatsgerichtshof hat die Praxis der niedersächsischen Landesregierung auf den Prüfstand gestellt, die den Landtag über Coronaverordnungen zu Beginn der Krise vorab nicht informiert hatte. Die Oppositionsfraktionen von FDP und Grünen haben vor dem Gericht in Bückeburg wegen einer aus ihrer Sicht ungenügenden Information und Einbindung des Landtags geklagt. Eine Entscheidung wird am 9. März erwartet.

Bei der Verhandlung verwies Staatskanzleichef Jörg Mielke auf den Zeitdruck, unter dem die Verordnungen erstellt wurden. Da diese innerhalb weniger Wochen stets aktualisiert würden, sei die Parlamentsbeteiligung über die regelmäßigen Landtagssitzungen gewährleistet gewesen. Nach Eingang der Klage beim Staatsgerichtshof änderte die Regierung ihre Praxis und informiert den Landtag über den Inhalt von Änderungen der Coronaverordnung vorab. Eine Verpflichtung dazu sieht sie aber weiterhin nicht.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Helge Limburg, wandte vor Gericht ein, dass eine mündliche Information einzelner Abgeordneter in Landtagsausschüssen, wie sie in der Anfangsphase der Krise praktiziert wurde, der Unterrichtungspflicht des Parlaments mit allen Abgeordneten nicht gerecht werde. Damit sich der Landtag bei den Coronaverordnungen für die Belange der Öffentlichkeit einsetzen könne, müsse er vorab über den Inhalt informiert sein.

FDP-Fraktionschef Stefan Birk­ner sagte, die Landesregierung habe sich einer öffentlichen Debatte entzogen. Dabei könne es zur Akzeptanz der Regeln beitragen, wenn die Menschen sehen, dass die Politik über den richtigen Kurs auch streitet und nach dem besten Weg sucht.

Der Präsident des Staatsgerichtshofs, Thomas Smollich, hinterfragte, weshalb die Regierung zwar den Landkreistag vorab über die Verordnungsentwürfe informierte, nicht aber den Landtag. Im Normalfall – das stellte er klar – hätte der Landtag über eine Verordnung dieser Tragweite auf jeden Fall informiert werden müssen, um die Möglichkeit der Einflussnahme zu erhalten. Ob diese Pflicht angesichts der Kurzfristigkeit bei den Coronaverordnungen notfalls auch mit der Veröffentlichung erfüllt sein kann, ist einer der Punkte, den das Gericht prüfen muss. (dpa)

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