Niederlage für Atomkraftgegner: Gorleben-Eilantrag gescheitert
Der Salzstock Gorleben könnte weiter als Atommüll-Endlager genutzt werden. Der Eilantrag gegen die sogenannte Veränderungssperre wurde abgelehnt.
Die Voraussetzungen für den beantragten vorbeugenden Rechtsschutz seien nicht gegeben, hieß es zur Begründung. Es sei den Klägern zuzumuten, das Inkrafttreten der Sperre abzuwarten. (Az 7 ME 28/15 und 7 ME 29/15). Die Veränderungssperre für Gorleben untersagt Eingriffe wie zum Beispiel die Förderung von Bodenschätzen, die einer weiteren Erkundung des Salzstocks entgegenstehen.
Die Bundesregierung wollte den Standort mit der vor zehn Jahren erstmals erlassenen Sperre als mögliches Atommüllendlager sichern. Im Frühjahr beschloss sie eine Verlängerung der im August auslaufenden Maßnahme für weitere zehn Jahre.
Der Bundesrat hatte dem Vorhaben unter der Bedingung zugestimmt, dass die Veränderungssperre nur bis zum März 2017 verlängert wird. Umweltschützer lehnen die Sperre für Gorleben ganz ab, weil sie darin eine Vorfestlegung auf den Bau eines Endlagers sehen.
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