Niebels Teppich-Äffare: Was alles so zollfrei ist – und was nicht
Entwicklungshilfeminister Niebel sagt, der von ihm in Afghanistan gekaufte Teppich sei zollfrei gewesen. Laut Medienbericht ist das nicht so sicher. Die Staatsanwaltschaft prüft die Rechtslage.
Bild: dapd
BERLIN afp | In der Teppich-Affäre von Entwicklungshilfeminister Dirk Niebel gibt es Zweifel an der Darstellung des FDP-Politikers, die Einfuhr des Souvenirs aus Afghanistan sei zollfrei gewesen. „Wer beim Schmuggel einer Ware erwischt wird, erhält keine präferenzierte Behandlung bei der Abgabenberechnung“, sagte der namentlich nicht genannte Leiter eines Zollamtes der Tageszeitung Die Welt.
In einem Standardkommentar zum Zollkodex heißt es laut Welt zu der Frage, ob eine solche Zollbefreiung auch dann noch möglich ist, wenn es Unregelmäßigkeiten bei der Anmeldung gab: „Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vorschriftsverletzung scheidet eine nachträgliche Berücksichtigung der Vorzugsbehandlung aus.“
Niebel hatte in einem Hörfunkinterview kürzlich gesagt, der eingeführte Teppich sei „überhaupt nicht zollpflichtig“. Als eines der „am wenigsten entwickelten Länder“ unterliege Afghanistan einer Sonderregelung der Europäischen Union, derzufolge auch Privatpersonen Gegenstände wie Teppiche zollfrei nach Deutschland einführen dürften.
Die Frage eines möglichen Steuervergehens beschäftigt auch die Justiz. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Potsdam sagte der Welt, die Behörde sei sich der Rechtslage sehr wohl bewusst. Die Prüfung, ob ein „Anfangsverdacht auf eine Steuerstraftat“ vorliege, werde noch einige Tage dauern. Mit der Angelegenheit hatte sich zunächst die Berliner Staatsanwaltschaft befasst, nun hat die Potsdamer Behörde den Fall übernommen.
Niebel hatte den Teppich bei einem Besuch in Afghanistan für etwa 1.100 Euro von einem Händler erworben, vom Bundesnachrichtendienst (BND) nach Deutschland bringen lassen und zunächst nicht verzollt.
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