RUDOLF BALMER ZUM URTEIL IM PIP-IMPLANTATESKANDAL : Nie wieder?
Einige der Frauen, die in Marseille der Verhandlung gegen PIP-Gründer und Implantatefälscher Jean-Claude Mas beiwohnten, hatten „lebenslänglich“ für ihn und die Mitverantwortlichen in diesem Silikonschwindel gefordert, der als einer der größten Medizinskandale in die Geschichte eingeht. Weil sie als Opfer mit enormen Gesundheitsproblemen und den nicht minder heftigen psychischen Folgen leben müssen, finden sie die vier Jahre Haft für Mas eine völlig ungenügende Strafe.
Was die Opfer aber wirklich erwarten, hat mit dem Maß des Urteils wenig zu tun; das Urteil wird den ihnen angerichteten Schaden ebenso wenig ersetzen wie die paar tausend Euro, auf die sie bestenfalls als Wiedergutmachung hoffen können.
Die meisten Opfer sagen, dass für sie nur eines wirklich zählt: dass so etwas nie wieder vorkommen kann. Das aber kann ihnen das Gericht von Marseille nicht garantieren. Diese Verhandlungen haben ebenso wie andere straf- und zivilrechtliche Verfahren in Frankreich und (erfolglose) Klagen in anderen Ländern nur klargemacht, wie ungenügend und einäugig die Aufsicht über diese Produkte ist, die zur Wiederherstellung oder zu Verschönerung in den Körper implantiert oder unter die Haut gespritzt werden. Den Interessen der Patientinnen stehen da wirtschaftliche Strategien zur Profitmaximierung gegenüber, und diese wiederum vertragen sich schlecht mit peniblen Kontrollen, strengen Normen und Auflagen für Produzenten und Zwischenhändler.
Dass Mas nun verurteilt wurde, war die logische Folge eines plumpen und massiven Betrugs. Spannender ist der Ausgang der gerichtlichen zivilrechtlichen Verfolgung vonseiten des TÜV. Nicht weil die Prüfer mehr Geld haben als der bankrotte Mas, sondern weil es sie es in der Hand haben, ob Qualitätskontrolle ein Alibi ist oder nicht.
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