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„Nichts zur Krise der Arbeit“

■ Bremer Beschäftigungsträger kritisieren geplante Reform des Arbeitsförderungsgesetzes: „ordnungspolitische Kostendämpferei“

„Reform“ mit „Verbesserung“ gleichzusetzen ist riskant. Ein Bremer Zusammenschluß von Arbeitsloseneinrichtungen jedenfalls warnt davor. Würde der Vorentwurf des „Arbeits-Förderungs-Reform-Gesetzes“ umgesetzt, „müssen Arbeitslose die Amerikanisierung des deutschen Sozialstaats, ein zwei-Klassen-Arbeitslosensystem erwarten“, warnt Katja Barloschky, Geschäftsführerin des „Verbandes Bremer Beschäftigungsträger“. Was eine Gesetzesänderung, die noch in diesem Jahr erwartet wird, nach dem jetzigen Vorentwurf für Arbeitslose und Beratungseinrichtungen bedeutet, diskutierten rund 100 VertreterInnen der Arbeitslosenprojekte in der vergangenen Woche beim „Forum Arbeit“. Mit niederschmetterndem Ergebnis: Nach langen Debatten und Nachhilfestunden in Sachen „Zukunft der Arbeitslosigkeit“ habe die Stimmung im Forum „von Resignation bis Schock“ gereicht, so Barloschky.„Im Entwurf wird nicht ein Wort über die Krise der Arbeit verloren. Stattdessen wird ein ordnungspolitisches Werk vorgelegt, das der Kostendämpfung dient“, resumiert Barloschky.

Der Staat ziehe sich aus seiner Verantwortung zurück, kritisierte auch Hella Baumeister, Soziologin der Arbeiterkammer. Das Sicherungsnetz der „Solidargemeinschaft der Versicherten“ werde zunehmend durchlöchert. Der Trend gehe stattdessen zur individuellen Absicherung durch Privatversicherungen. Wie ernst die Lage für Arbeitslose werde, zeichne sich bereits im Arbeitslosenhilferecht ab: Die im Bundestag just verabschiedete Novelle sehe die beschleunigte Kürzung der Hilfe-Leistungen bis hinunter auf Sozialhilfeniveau vor. Überhaupt sei im Vorentwurf die Arbeitslosenhilfe nicht wie bisher als Bestandteil des Arbeitsförderungsgesetzes verankert. Jährlich drei Prozent Kürzung – das sei angesichts einer Arbeitslosenzahl von über 4 Millionen bundesweit eher eine Strafaktion, als ein Beitrag zur Arbeitsförderung. In eine ähnliche Richtung gehe die Reform des Arbeitsförderungsgesetzes.

Arbeitslosengeld-BezieherInnen sollen sich, so die Befürchtungen, künftig in „arbeitsmarktnahe“ und „arbeitsmarktferne“ Gruppen sortieren lassen – erstere mit Priorität in der Vermittlung, letztere aufgrund von schlechter Vermittelbarkeit und halbjährlicher Zuwendungskürzung mit immer weniger Geld in der Tasche. In der Konsequenz gehe es bei den Reformen auch darum, die hohen Arbeitslosenzahlen statistisch zu reduzieren, argwöhnen Bremer ExpertInnen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen ließen jedenfalls darauf schließen.

Arbeitslosengeld-BezieherInnen müßten sich künftig monatlich beim Arbeitsamt melden – bei Nachlässigkeit drohen Sperren. Gegen Arbeitsaufnahme spreche künftig auch nicht ein dreistündiger Hin- und Rückweg zur Arbeitsstelle – bei Ablehnung folge Strafe. Außerdem solle der „absolute Vermittlungsvorrang“ gelten – damit drohe die Einschränkung der Fortbildungsmaßnahmen ebenso wie der Abbau des Berufsschutzes. Schon nach einem Jahr Erwerbslosigkeit sollen Arbeitslose beispielsweise verpflichtet werden, eine Arbeit anzunehmen, die nur in Höhe der bisherigen Arbeitslosengeldbezüge entlohnt wird: Werde der vorgeschlagene Katalog umgesetzt, dann gehe der soziale Abstieg künftig rasant schnell vonstatten.

ede

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