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Archiv-Artikel

in kürze NEONAZI-MARSCH IN HALBE Nicht zum Friedhof

Bei dem geplanten Neonazi-Aufmarsch am 18. November in Halbe dürfen die Teilnehmer nicht zum Soldatenfriedhof ziehen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) wies gestern drei Eilanträge der Organisatoren gegen Polizeiauflagen ab. Die Versammlung bleibe auf den Bahnhofsvorplatz beschränkt, entschieden die Richter. (dpa)