in kürze SPERRIGES GEPÄCK : Nicht in der Flugkabine
Passagiere können nicht beanspruchen, große Koffer mit wertvollem Inhalt mit in die Kabine zu nehmen. Geht der Koffer später verloren, haftet die Airline nur im nach Gewicht berechneten Umfang. Das OLG Köln wies die Klage eines Anwalts ab, der für einen 14.000 Euro teuren Kofferinhalt 550 Euro erhielt. (Az: 22 U 137/04) (afp)