in kürze KASKOSCHUTZ : Nicht auf Überholspur
Wer bei einem riskanten Überholmanöver den Gegenverkehr missachtet und dadurch einen Unfall verursacht, verliert in der Regel seinen Kaskoschutz. Das OLG Karlsruhe wies die Klage eines Fahrers gegen seine Vollkaskoversicherung auf Ausgleich der Reparaturkosten wegen „grober Fahrlässigkeit“ ab. (Az. 12 U 151/03) (dpa)