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Archiv-Artikel

Neuwahl: Klagen in Karlsruhe

KARLSRUHE dpa ■ Gegen die Auflösung des Bundestags liegen dem Bundesverfassungsgericht bislang fünf Klagen von Splitterparteien vor. In einem sechsten Fall moniere die Partei Rechtsstaatliche Offensive die vom Innenminister erlassene Verordnung zur Verkürzung der Wahlvorbereitungszeit, teilte die Gerichtssprecherin gestern mit. Die Klage der SPD-Abgeordneten Jelena Hoffmann wird vermutlich Freitag in Karlsruhe eintreffen. Der Grünen-Abgeordnete Werner Schulz will seine Klage auch in den nächsten Tagen einreichen. Beide betonen, der Bundespräsident sei mit seiner Entscheidung völlig dem Willen des Kanzlers gefolgt. Die Verfassung gebe dem Kanzler aber kein Parlamentsauflösungsrecht.