piwik no script img

Neun Monate Haft auf BewährungG-8-Steinewerfer verurteilt

Landfriedensbruch und Körperverletzung: Wegen Steinwürfen auf Beamte bei der Rostocker Anti-G-8-Demo erhält ein Mann aus Stuttgart 9 Monate auf Bewährung

Ein Demonstrant bei Ausschreitungen in Rostock Bild: dpa

ROSTOCK dpa/taz Wegen Steinwürfen auf Polizisten bei einer Anti-G-8-Demonstration in Rostock vor einem Jahr ist ein 32 Jahre alter Mann am Montag zu einer Bewährungsstrafe von 9 Monaten verurteilt worden. In der Berufungsverhandlung blieb das Rostocker Landgericht unter dem Strafmaß aus erster Instanz. Kurz nach der Demonstration hatte das Amtsgericht Rostock den Mann aus Stuttgart in einem beschleunigten Verfahren zu 10 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

Der Angeklagte hatte erst unmittelbar vor der Berufungsverhandlung ein Geständnis abgelegt, am 2. Juni 2007 "in einer Kurzschlussreaktion" Steine auf Polizisten geworfen zu haben. Es waren keine Polizeibeamten verletzt worden. In der ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht hatte er noch bestritten, an Steinwürfen beteiligt gewesen zu sein.

Am Rande einer ansonsten friedlichen Demonstration mit mehreren zehntausend Menschen gegen den G-8-Gipfel in Heiligendamm war es am 2. Juni, dem Samstag vor dem Gipfel, im Rostocker Stadthafen zu einer Straßenschlacht zwischen rund 2.000 militanten Autonomen und der Polizei gekommen. In der Auseinandersetzung waren mehrere hundert Menschen leicht verletzt worden, einige von ihnen schwer.

Der selbstständige Wirt hatte nach Angaben des Gerichts mit Kapuzenpulli, Baseballkappe und Sonnenbrille bekleidet in einer größeren Menschenmenge gestanden. Nach eineinhalb Stunden in einer "emotional hoch aufgeladenen Situation" habe er dann mindestens vier Steine aufgehoben und aus 20 bis 25 Meter Entfernung auf eine Gruppe von Polizisten geworfen. Dabei hat er nach Überzeugung des Gerichts schwerste Verletzungen der Beamten in Kauf genommen. Der Stuttgarter wurde deshalb in einem besonders schweren Fall von Landfriedensbruch und versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Als Bewährungsauflage muss er zusätzlich einen Betrag von 500 Euro an eine soziale Einrichtung überweisen.

Das Urteil vom Montag war das zweite über einen G-8-Protestler innerhalb von einer Woche. Am vergangenen Dienstag hatte das Amtsgericht Rostock einen 23-jährigen Mann aus Belgien zu 8 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er sich durch einen Flaschenwurf gegen Polizisten auf der gleichen Demonstration im Juni strafbar gemacht hat. Es sprach den jungen Mann der versuchten gefährlichen Körperverletzung und des schweren Landfriedensbruchs schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Der Belgier soll während der Proteste eine Bierflasche aus einer Entfernung von zwei bis drei Metern auf eine Gruppe von Beamten geschmissen haben. Kurz nach dem Flaschenwurf war er von Polizisten in Gewahrsam genommen worden.

Nach Angaben der Rostocker Staatsanwaltschaft sind im Zusammenhang mit Anti-G-8-Demonstrationen insgesamt 1.450 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Mehr als 40 Verfahren sind noch noch nicht abgeschlossen, rund 80 endeten bereits mit rechtskräftigen Verurteilungen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

0 Kommentare

  • Noch keine Kommentare vorhanden.
    Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!