: Neues vom Arbeitsmarkt
■ Metall vertagt Bündnis / NGG: Warnstreik / Plus für Hafenwerker
Das zweite „Bündnis für Arbeit“-Gespräch in der norddeutschen Metallindustrie ist gestern erneut vertagt worden. Der neue Termin steht noch nicht fest. Bei dem rund dreistündigen Treffen einigten sich die IG Metall Küste und die drei Arbeitgeberverbände Nordmetall, Nord-West-Metall und Metall Unterweser nicht auf konkrete Maßnahmen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Doch seien die Gespräche viel positiver verlaufen als beim letztenmal, sagte Frank Teichmüller von der IG-Metall gestern in Hamburg.
Es hakte an der Umsetzung der Gewerkschaftsvorstellungen zur Arbeitszeitgestaltung und an den Forderungen der Arbeitgeber zur Kostenentlastung. „Wir können über Kosten reden, aber nur dort wo es Arbeitsplätze schafft“, sagte Teichmüller. Er sieht „gute Chancen“ fürs nächste Gespräch: „Das Bündnis ist nicht tot.“ Die IGM will mit dem „Bündnis für Arbeit“ in Norddeutschland mindestens 8000 neue Stellen schaffen. Sie setzt dabei auf den Ausgleich von Überstunden durch Freizeit und die Einführung von Arbeitszeitkonten. Die Arbeitgeber vertrauen dagegen auf Mehrarbeit, um flexibel auf Auftragsschwankungen, Urlaubszeiten und Krankheit von Mitarbeitern reagieren zu können.
Die Gewerkschaft Nahrung, Genußmittel, Gaststätten (NGG), die zur Zeit mit den Arbeitgebern über einen neuen Manteltarifvertrag verhandelt, begann gestern ihre Serie von „freundlichen Warnstreiks“ in Hamburg: Um 10 Uhr legten 75 Arbeitnehmerinnen der CCH-Gastronomie ihre Arbeit für eine Stunde nieder – die Teilnehmer des im CCH stattfindenden Tanzlehrer-Kongresses bekamen dennoch pünktlich ihr Mittagessen. Sollte diese „freundliche“ Warnung an Hamburgs Hoteliers nicht fruchten, könne es zu „unfreundlichen Warnstreiks“ oder zum unbefristeten Arbeitskampf im gesamten Gastgewerbe kommen, so die NGG.
Für rund 11.000 Hafenarbeiter in deutschen Seehafenbetrieben konnte die ÖTV mit Wirkung vom 1. April 2,1 Prozent mehr Lohn aushandeln. Um 2,1 Prozent steigen auch die Zuschläge für Spät- und Nachtschichten sowie für Sonn- und Feiertagsarbeit. Der zwischen dem Zentralverband der Deutschen Seehafenbetriebe und der ÖTV vereinbarte Lohntarifvertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. taz/dpa
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