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Neues Namensrecht gefällig?

Marliese Dobberthien, bisher SPD-Bundestagsabgeordnete und seit 11.Juli Leiterin der Hamburger Leitstelle zur Gleichstellung der Frau, hat einen Vorschlag zur „Gleichheit der Geschlechter im Namensrecht“ gemacht. Sie moniert, daß es nach der Familienrechtsreform von 1976 nach wie vor die Frauen waren, die ihren Geburtsnamen zugunsten des Namens des Mannes aufgeben. Als Alternative blieben den Frauen allenfalls die Doppelnamen-Wortungetüme, denn ein gemeinsamer Familienname gilt hierzulande bei Eheschließung als Pflicht. Nach der Vorstellung von Marliese Dobberthien könnte eine wirkliche Reform so aussehen:

-Beide Ehegatten behalten bei Eheschließung ihren Namen.

-Das Kind erhält sowohl den Mutter- als auch den Vaternamen, der Muttername steht an erster Stelle.

-Bei Volljährigkeit, spätestens bei eigener Heirat, kann sich das Kind entscheiden und legt einen Namensteil ab, behält also einen Vater- oder Mutternamen.

-Nichteheliche Kinder können - auf Wunsch von Mutter und Vater - den Vaternamen anfügen.

Würde dieser Vorschlag Wirklichkeit, so die SPD -Politikerin, bleibe „der persönliche Name als identitätsbildender Faktor für beide Geschlechter gleichermaßen erhalten“.

ifpa

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