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Neues Gentechnikgesetz

BERLIN taz ■ Die Novellierung des Gentechnikgesetzes wird sich noch etwas hinziehen. Noch ist dem Bundeskabinett kein Entwurf für eine Gesetzesänderung vorgelegt worden. Bevor dieses geschehen wird, sollen die zuständigen Ministerien sich erst auf einen gemeinsamen Entwurf einigen. Federführend ist das Gesundheitsministerium von Andrea Fischer (Bündnis 90/Die Grünen). Die Gesetzesänderung ist aufgrund einer im letzten Jahr verabschiedeten Neufassung der EU-Richtlinie über das Arbeiten im geschlosssenen System notwendig geworden. Die veränderte Richtlinie soll nun in nationales Recht übernommen werden. Die Richtlinie sieht neben einer Verschärfung einzelner Vorschriften, wie zum Beispiel strengere Anmeldeprozeduren oder die Überwachung der Abfallbehandlung auch in den weniger riskanten gentechnischen Sicherheitsstufen, auch Erleichterungen für die Gentech-Industrie vor. So sollen künftig in einem Anhang gentechnisch veränderte Organismen aufgelistet werden, die nicht mehr unter das Gentechnikgesetz fallen. Damit könnte dann auch ein seit langem gehegter Wunsch der Gentech-Lobby in Erfüllung gehen. Um die Akzeptanz zu fördern, gab es immer wieder die Forderung, dass endlich auch an Gymnasien gentechnische Versuche durchgeführt werden können. Bisher schreckten die Schulen von dem aufwendigen Anmeldeverfahren zurück. WLF