Neuer Überwachungs-Vorstoß: BVG will Videos länger speichern
BVG will Aufnahmen 48 statt 24 Stunden aufbewahren. Die S-Bahn darf das schon.
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wollen einen weiteren Vorstoß unternehmen, damit die Löschfrist für Videoaufzeichnungen in ihren Bahnen und Bussen sowie auf Bahnhöfen auf 48 Stunden verlängert wird. Anlass sind die Überfälle brutaler Schläger in den vergangenen Wochen. In Berlin müssen die Aufzeichnungen von Überwachungskameras nach geltendem Landesrecht nach 24 Stunden gelöscht werden.
"Da herrscht ein gewisses Unverständnis darüber, weil überall sonst in Deutschland für 48 Stunden aufgezeichnet werden darf", sagte die BVG-Chefin Sigrid Evelyn Nikutta am Dienstag. Es gebe immer die Gefahr, dass ein Video bereits gelöscht ist, wenn es gebraucht wird. Das passiere dies 50 bis 60 Mal im Jahr. Im vergangenen Jahr forderte die Polizei bei der BVG rund 2.800 Mal Videomaterial zur Auswertung an. Nikutta verwies darauf, dass die S-Bahn Berlin Videoaufnahmen 48 Stunden lang speichern dürfe, weil das Bahnunternehmen dem Bundesdatenschutzgesetz unterliege und nicht der Landesgesetzgebung.
Mittlerweile hat die BVG nach eigenen Angaben allein auf U-Bahnhöfen etwa 1.150 Überwachungskameras im Einsatz. Auch 31 Prozent der U-Bahnwagen sind mit Kameras ausgerüstet. Alle neuangeschafften Fahrzeuge haben ohnehin Kameratechnik an Bord. "Wer in der U-Bahn Straftaten begeht, ist echt ein bisschen blöd", meinte Nikutta. "Denn das Risiko, erwischt zu werden, liegt bei fast 100 Prozent." Die Berliner Straßenbahnen verfügen derzeit zu 40 Prozent über Kameras, regelmäßig fahrende Busse fast alle.
Generell ist aus Sicht der BVG die gefühlte Bedrohung durch Gewaltkriminelle in Bahnen und Bussen größer als die tatsächliche. Die nüchternen Zahlen zeigten keine Verschlechterung der Situation an, sagte Nikutta. (dpa)
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