Neuer Anlauf für NPD-Verbot: Partei der Staatsfeinde
Der Bundesrat beantragt ein Verbot der NPD. Ihr Programm verletze den Kern des Demokratieprinzips, argumentieren die Bundesländer.
BERLIN taz | Der Bundesrat beantragt das Verbot der NPD. Am Dienstag wird die Antragsschrift beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Am Mittwoch soll der Antrag am Rande der Innenministerkonferenz in Osnabrück der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Der Antrag, der der taz vorliegt, hat 268 Seiten (ohne angefügte Gutachten und Materialsammlungen). Verfasst wurde er von den Berliner Professoren Christoph Möllers und Christian Waldhoff. Die Ausarbeitung dauerte rund ein Jahr. Schon im Dezember 2012 hatte der Bundesrat einstimmig (bei Enthaltung Hessens) den Antrag beschlossen.
Politisch wird das Verbot damit begründet, dass die Legalität der NPD das „Vertrauen in den Rechtsstaat“ beeinträchtige. Bei pädagogischen Maßnahmen sei es wichtig, „die Illegalität des parteipolitischen Arms des deutschen Rechtsextremismus vorführen zu können“.
Rechtlich wird der NPD vorgeworfen, sie wolle die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ einschränken und abschaffen. Ihr Konzept einer ethnisch reinen deutschen „Volksgemeinschaft“ verstoße gegen den Kern des Demokratieprinzips und die Menschenwürde.
Der Ansatz der NPD laufe darauf hinaus, dass selbst eingebürgerte Deutsche weiter als Ausländer behandelt werden und Deutschland verlassen müssten. „Grundsätzlich darf es für Fremde in Deutschland kein Bleiberecht geben, sondern nur eine Rückkehrpflicht in ihre Heimat“, wird das Parteiprogramm der NPD zitiert. „Ein Afrikaner, Asiate oder Orientale wird nie Deutscher werden können“, heiße es in einer Argumentationshilfe des NPD-Parteivorstands. „Angehörige anderer Rassen bleiben deshalb körperlich, geistig und seelisch immer Fremdkörper, egal, wie lange sie in Deutschland leben.“
Klima der Angst in Ostdeutschland
Weitere Vorwürfe: Die NPD wolle die parlamentarische Demokratie durch einen Volksstaat ersetzen. Als „revolutionäre“ Partei stelle sie das staatliche Gewaltmonopol und die rechtsstaatliche Demokratie in Frage. Außerdem relativiere sie NS-Verbrechen und sei antisemitisch. Auch diese Positionen werden mit vielen Zitaten belegt.
Ein Gutachten des Münchener Instituts für Zeitgeschichte weist der NPD zudem Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus nach. Ein soziologisches Gutachten arbeitet heraus, dass die NPD in Teilen Ostdeutschlands bereits jetzt ein „Angstklima“ geschaffen habe, das lokale demokratische Prozesse behindern könne.
In der Praxis sei die NPD, so der Antrag, ein „Knotenpunkt, der antidemokratische Tendenzen bündelt“. Sechs von elf Mitgliedern des Parteipräsidiums seien früher in Neonazi-Organisationen aktiv gewesen. Neun von zehn bundesweit seit 1990 verbotene Organisationen hatten Verbindungen zur NPD.
Ein Viertel der Vorstandsmitglieder in Bundes- und Landesverbänden sei einschlägig vorbestraft, entweder wegen Meinungsdelikten wie Volksverhetzung und Beleidigung oder wegen Körperverletzung gegen politische Gegner und (vermeintliche) Ausländer.
Vier mal hatten Gerichte der NPD in den letzten Jahren rechtswidriges Verhalten attestiert. Dabei ging es um Plakate, Wahlwerbespots und Demothemen.
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