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Neue Vorwürfe gegen rechten Kommissar

Gegen einen leitenden Polizeihauptkommissar wird jetzt auch wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt. Volksverhetzung wird mit Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren geahndet. Die Polizei hatte am Dienstag Wohnungen und Diensträume des Spandauer Beamten durchsucht, weil er das Andenken Verstorbener verunglimpft und Körperverletzung im Amt begangen haben soll (taz von gestern).

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