Neue Methoden der GEZ: Im Kampf gegen Schwarzseher
Die GEZ wird umgebaut. Doch die Behörde wird nicht schrumpfen, sondern weiter Daten sammeln. Bald sollen Wohnungseigentümer über Mieter ausgefragt werden.
BERLIN taz | Im Jahr 2013 soll Schluss sein mit der GEZ, dann bekommt die Behörde einen neuen Namen, neue Befugnisse und vor allem: Schwarz sehen und hören soll unmöglich werden - künftig soll pro Wohnung bezahlt werden. Bis es so weit ist, müssen die Regierungen aller Länder über das neue Finanzierungsmodell der Öffentlich-Rechtlichen abstimmen. Bis zum Ende des Jahres haben die Parlamente dafür Zeit. Doch nun wird Kritik laut an den Methoden, mit denen die Gebührenbehörde künftig gegen Schwarzseher vorgehen will.
Ein Passus des 15. Rundfunkstaatsvertrags soll Wohnungseigentümer dazu verpflichten, den Landesrundfunkanstalten mitzuteilen, wer in einem Haushalt lebt. Der Mieterbund kritisierte dieses Vorgehen gegenüber der taz: "Wir haben aus datenschutzrechtlichen Gründen große Bedenken an dieser Praxis", sagte Jürgen Pfeilschifter, Rechtsexperte beim Mieterbund, der taz.
"Die Vermieter werden auf diese Weise gesetzlich als Denunzianten missbraucht", sagte auch Thilo Weichert, der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, der taz. Dies sei aber nur das äußerste Mittel, heißt es bei in Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, die für die Medienpolitik der Länder verantwortlich ist. Es gebe viele andere Mechanismen, die vorher greifen, sagte ein Mitarbeiter der taz, so würde zuvor bei den Meldebehörden angefragt.
Die Regelung ist nicht völlig neu, doch sie könnte für die Behörde wichtiger werden. Künftig geht es nicht mehr darum, Rundfunkgeräte aufzuspüren, sondern die Behörde muss nur noch herausfinden, wer in welcher Wohnung wohnt. 17,98 Euro werden pro Haushalt fällig, unabhängig davon, wie viele Menschen dort leben und ob es dort überhaupt Rundfunkgeräte gibt. Jeder Volljährige soll zahlen. Um das zu erreichen, wird die Behörde alle Ein- und Auszüge in Datenbanken erfassen.
Kritik von Datenschutzbeauftragten
Die GEZ bleibt also eine Datenkrake – sie erhält mit dem Entwurf des Staatsvertrages umfassende Befugnisse. Das kritisieren auch mehrere Datenschutzbeauftragte der Länder. "Jeder volljährige Einwohner wird in diesen Datensätzen erfasst werden", sagte Andreas Schneider, Sprecher des sächsischen Datenschutzbeauftragten. "Der GEZ wird viel zu viel Raum zum Datensammeln gelassen."
Ein weiterer Kritikpunkt der Datenschützer: Wer sich bei der GEZ abmelden will, muss einen "begründeten Lebenssachverhalt" angeben. "Diese Klausel könnte einer juristischen Prüfung nicht standhalten", sagte Stefan Walter, der Jurist von Haus & Grund, dem größten Verband der privaten Vermieter, der taz. Laut Staatskanzlei gehe es aber nicht darum, Privates zu erfahren, sondern nur um eine kurze Angabe des Grundes.
In zehn Landesparlamenten muss über den Staatsvertrag noch abgestimmt werden. Als nächstes wird der Staatsvertrag in Nordrhein-Westfalen und Sachsen verhandelt. Dass er noch gekippt wird, ist unwahrscheinlich. Denn bereits im Juni 2010 hatten sich die Regierungschefs der Länder – trotz Kritik der Datenschutzbeauftragten – auf das neue Finanzierungsmodell geeinigt.
Schon damals äußerten die Datenschutzbeauftragten Kritik. Laut dem sächsischen Datenschützer Schneider seien die Datenschutzbeauftragten zwar mit dem Entwurf konfrontiert worden. Sie hätten aber keine Möglichkeit gehabt, ihn zu beeinflussen.
Der Mitarbeiter in der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei sieht das anders: Es hätte für die Datenschützer mehrere "fruchtbare Extrarunden" gegeben. Außerdem seien auf deren Hinweise Änderungen vorgenommen worden. Ob die Haushaltspauschale mehr Geld bringt, ist völlig offen. Klar ist nur: Sie wird jede Menge Bürokratie verursachen.
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