Neue Lokalradios in Schleswig-Holstein: Sendung ohne Geld und Inhalt

Schleswig-Holstein führt fünf kommerzielle und nicht-kommerzielle Lokalradios ein. Warum tun die das?

Erhöhter Diskussionsbedarf: Redaktionssitzung beim Lokalradio. Bild: dpa

HAMBURG taz | Sylt ist eben ein Sonderfall. Als eine der wenigen Regionen in Schleswig-Holstein sei die größte deutsche Nordseeinsel „geeignet für kommerziellen lokalen Hörfunk“, heißt es in einem Gutachten der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) für die Kieler Staatskanzlei. Auf dem Eiland der Schönen und Reichen lägen „besondere lokale Vermarktungsbedingungen“ vor.

Deshalb empfiehlt die Expertise, dort und in Lübeck je ein kommerzielles Lokalradio einzuführen sowie drei weitere nicht-kommerzielle Lokalsender in den Regionen Flensburg, Neumünster und Rendsburg/Schleswig. Und genau das will die schleswig-holsteinische Landesregierung aus SPD, Grünen und SSW nun tun.

Deshalb hat sie ihrem Nachbarn Hamburg, mit dem gemeinsam das Land die Medienanstalt mit Sitz in Norderstedt unterhält, einen Vorschlag zur raschen Änderung des Medienstaatsvertrages zugeleitet. Bereits ab 1. Januar 2015 solle die neue Regelung gelten, heißt es in den vertraulichen Papieren, die der taz.nord vorliegen.

Der Vertragstext samt Erläuterungen und Anhängen zeichnet sich indes vor allem durch Unklarheiten aus. An keiner Stelle wird begründet, warum und wozu Schleswig-Holstein kommerzielle und nicht-kommerzielle Lokalradios braucht. Ungeklärt sind auch die erwünschten Programminhalte und die Finanzen der werbefreien nicht-kommerziellen Sender.

Ein Lokalradio ist ein Hörfunksender, der eine Sendelizenz für einen Ort oder eine Region erhalten hat.

Lizenzen werden von den jeweiligen Landesmedienanstalten erteilt. Für Schleswig-Holstein und Hamburg ist die gemeinsame Medienanstalt MA HSH in Norderstedt zuständig.

Finanzen: Anders als Offene Kanäle sind Lokalradios meist kommerziell.

Ausnahmen: Nicht-kommerziell sind das Freie Sender Kombinat (FSK) in Hamburg und Radio Z in Nürnberg.

So soll es in einem neuen Paragrafen 28a heißen: „Diese Hörfunkprogramme sollen auch der Verbreitung von Beiträgen in den Regional und Minderheitensprachen dienen.“ Demnach soll es Sendungen auf Dänisch, in den nordfriesischen Dialekten und plattdeutschen Mundarten sowie auf Romanes für die Roma und Sinti, die in Schleswig-Holstein als offizielle Minderheit anerkannt sind, geben.

Nach Einschätzung von MA-Direktor Thomas Fuchs könnten die nicht-kommerziellen Sender mit rund 200.000 Euro aus Mitteln der Medienstiftung finanziert werden. Das reiche aber kaum für ausreichendes fachliches Personal, sagte er bei einer Anhörung vor dem Innen und Rechtsausschuss des Landtags am 5. Februar. Vordringlich sei zu klären, „was umsetzbar ist, und nicht, was man vorschreiben kann“. Man könne froh sein, wenn ein Lokalsender nicht 24 Stunden am Tag CDs abspiele.

Die Hamburger Bürgerschaft, die Ende voriger Woche vom Senat die Unterlagen erhielt, soll sich nach der Sommerpause mit den Wünschen aus Kiel befassen. Klar ist für die Medienpolitikerin der Linken, Kersten Artus, dass „die Interessen der Freien Radios in Hamburg gewahrt werden müssen“. Es müsse gesichert sein, dass sie ihre Frequenzen behalten, egal wie viele Schleswig-Holstein vergeben wolle.

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